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Stenden im reich zu verleihen, sondern inen die, wie sie dievon alters herbracht, gnedigst zu confirmiren« x ). Auf Grundsolcher einfachen Bestätigung hätten dann, erzählt die Chronikweiter, die Herren von Zimmern die gesammte Gerichtsbarkeitund alle andern Rechte in der Freiherrschaft ausgeübt undKarl IV. habe diese rechtliche Stellung — hergebrachte Herr-lichkeit und Freiheit — ausdrücklich anerkannt 2 ). Als umdiese Zeit die Herrschaft Messkirch an das Geschlecht gelangtwar, behauptete dasselbe auch in Bezug auf das neu erworbeneGebiet die gleiche Freiheit und Johann von Zimmern der Lappgab dieser Anschauung einen sehr drastischen Ausdruck. DieChronik berichtet: als König Sigismund auf der Heimkehrvom Concilium zu Konstanz sich der Stadt Messkirch ge-nähert, habe der Genannte vor einem Thore der Stadt eineSitzstätte aufgeschlagen und den König bedeckten Haupteserwartet; dieser habe erstaunt gefragt, was solches Gebahrenbedeute, und darauf der Freiherr erklärt, er habe damit an-zeigen wollen, »das er ain freier herr und weder Ir Majestaetoder niemants mit kainerlei phlicht oder glipt verbunden wer,davon auch weder lehen oder gar nichts het, und zu genüg-samer urkundt weren im und weilandt seinem vattern dieregalia und hohen gericht von kaiser Carolo IV., — auch andernrömischen kaisern und königen — allain us gnaden und altem,langen, hergepraclitem prauch, one alle verphlicht gegebenund verlihen worden, vermoeg deren brieve, die er darüberhet, und die er— hiemit zeigen was«; der Kaiser hätte sichhierüber nicht wenig verwundert, aber den Freiherrn sehrgnädig entlassen 3 ). Unangefochten blieb aber diese vomZimmern'schen Geschlecht behauptete Sonderstellung nicht.Als in der Folge Werner von Zimmern ebenfalls den Blut-bann und die Regalien in seinen Herrschaften gebrauchte, ohne
h Chronik I. 42; die Verfasser erachten es für wahrscheinlich, dassdiese Freiheit auf Verleihung Karls d. Gr. zurückzuführen sei.
2 ) Chronik 1. 201 fg.
3 ) Chronik I. 246, 47. — Die Geschichte erinnert sehr an das gleich-artige Abenteuer, welches der freie Herr von Krenkingen einstmals zu Thiengenmit Kaiser Friedrich I. erlebt haben soll (vergl. Göhrum S. 212 Note 9).Die Verfasser der Chronik gedenken des letzteren auch selbst und es istwohl möglich, dass sie die ihnen bekannte Geschichte nur auf ihren Ahn-herrn übertragen haben. Andererseits wäre die Wiederholung der HandlungJohann dem Lapp, der ein sehr wackerer Mann , aber ein wunderlicherHeiliger gewesen zu sein scheint, schon zuzutrauen.