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Die freien Herrn und Grafen von Zimmern : Beiträge zur Rechtsgeschichte nach der Zimmerischen Chronik
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vom König belehnt zu sein, wurde er 1457 von Friedrich III.zur Verantwortung an den Hof geladen; wie das gegen ihneingeleitete Verfahren endigte, ist nicht bekannt, doch wurdeihm 1471 wenigstens die hohe Gerichtsbarkeit, wie die Fa-milie sie einstmals vom Reich erworben und seither besessen,confirmirt *). Im Jahre 1504 wurden dann der Familie wieder»alle regalia, sambt dem pann übers pluet und hochen ge-richten, auch alle andere Zimbrische freihalten renoviret«,und von Karl V. endlich wird wieder genauer berichtet, erhabe der Grafschaft Zimmern die Regalien, die hohe Gerichts-barkeit und alle andern Freiheiten »allein aus gnaden undaltem herkommen confirmirt und nicht wie anderen ge-schlechten, hohers und nidern standts, die darumb mit ge-wonlicher huldigung und phlichten verstrickt werden, ver-liehen« 2 ).

Auch das Recht, auf den Reichstagen Sitz und Stimmezu haben, ist dem Geschlecht Zimmern niemals bestrittenworden 3 ) und sie haben dasselbe in früherer wie in spätererZeit ausgeübt. Aber ihre Betheiligung an den Reichsgeschäf-ten, wie ihr politischer Einfluss, scheint immer nur eine ge-ringe gewesen zu sein. Die Chronik berichtet oft genug, dasseinzelne Mitglieder sich zu den Reichsversammlungen begebenoder Bevollmächtigte entsendet hätten' 1 ), aber meist sind esdoch nur Familienangelegenheiten, welche sie dort zu ordnen, eigene Interessen, welche sie zu fördern suchen. Besondershäufig war Johann Werner, gestorben 1495, auf den Reichs-tagen anwesend, um die Zimmern-Werdenberg'schen Händelzum Austrag zu bringen. Auch die Söhne desselben, Johann,Wilhelm und Gottfried Werner, ferner Froben Christof undder Letzte der Familie, Graf Wilhelm von Zimmern, er-scheinen noch bisweilen persönlich 5 ), regelmässig aber lassensie sich, wie auch andere schwäbische Grafen und Herren,

1 ) Chronik I. 427 fg.

2 ) Daselbst II. 97 und I. 42.

3 ) Oben Note 9 und J. J. Moser: Von denen teutschen Reichs-StändenS. 903.

") Chronik I. 74, 98, 240, 53, 427, 503, 34, 63, II. 42, 230,351, III. 363, 558, 65 u. s. w.

5 ) Ausser den oben erwähnten Stellen der Chronik vergl. auch dieSubscriptionen zu den Abschieden Speier 1529, Augsburg 48, Regensburg 76und Augsburg 82 in der Neuen Sammlung der Reichsabschiede,Bd. II und III.