— 17 —
An der Ebenbürtigkeit der Familie mit anderen hoch-freien Häusern solchen höheren Ranges ist bei Eheschlies-sungen, wie sich aus der Stammtafel entnehmen lässt J ), oderbei der Aufnahme von Mitgliedern in die Domkapitel niemalsvon irgend einer Seite gezweifelt worden. Von den gräf-lichen Häusern insbesondere unterschied das Zimmern'scheGeschlecht, wie ja auch andere schwäbische Freiherren, ledig-lich der Titel. Dies wird in der Chronik bei verschiedenenGelegenheiten sehr energisch betont; so heisst es einmal:»das die graven und freiherren in allen Sessionen und stimendes hailigen reichs, auch uf allen hochen stiften ain gleichenstandt, auch in gleicher würde geacht und gehalten seinworden ohne ainichen underschid, dann allain des namens«,und an anderen Stellen wird es als nachweislich angesehen,■dass die Grafen und Freiherren »an der gepurt gleich«, dass»sie ain gleichen stand im reich« gebildet hätten, dass aberdie ersteren »von den römischen kaisern nach und nach iniren officiis und vogteien perpetuirt, sich für die freiherrenherfür getrungen — und den Vorgang vor den freiherren desnammens halb letstlichen erlangt«; aus dem letzteren Grundehätten dann auch, wird erzählt, die Freiherren von Zimmernwie andere Geschlechter um den Grafentitel nachgesucht, da-neben freilich auch deshalb, weil der »freiherrnstand zuunseren Zeiten in eine grosse verklainerung kommen, seitmalsauch kaufleut und ganz gelinge leut ires herkomens von denrömischen kaisern gefreit und zu freiherren sein gewürdigetworden« 2 ). Aber auch sonst ist die Gleichstellung der Fa-milie mit den gräflichen Häusern in Beziehung auf den Ge-burtsstand bestimmt anerkannt, namentlich in dem Grafen-diplom von 1538: »wan wir — betrachtet das guet, adelich,uralt herkommen — der v. Z. —, dero ureltern vor vil hun-dert jar in dem standt, ehr und wurd der freiherren gewest,auch oftmals hoche fursten und andere fürstliche, trefenliche•geschlecht sich zu inen zu verheiraten beflissen, also das das-
Unterschiedes ihrer Stellung vom niederen Adel (gemeinen Adel) ist sich dieFamilie auch sehr wohl bewusst gewesen: Chronik I. 396; siehe auchdas. 397, wo die „freien Herrn" denen „vom Adel", und II. 160. wo die„Edelleute" dem „Herrenstande" bestimmt gegenüber gestellt werden.
') Die Stammtafel ist mitgetheilt von Rnckgaber als Anlage zurOeschichte des Hauses.
2 ) Chronik,II. 99, 598, III. 205; siehe auch noch II. 101 u. 631.
Franklin, Zimmern. O