Druckschrift 
Die freien Herrn und Grafen von Zimmern : Beiträge zur Rechtsgeschichte nach der Zimmerischen Chronik
Seite
9
Einzelbild herunterladen
 

9

hingewiesen, dass dieselben für die ältere Zeit nur mit Vor-sicht zu benützen sind, und es wird sich in der folgendenDarstellung zeigen, dass diese Vorsicht selbst da sehr ge-rechtfertigt ist, wo die Verfasser Thatsachen berichten, dieihr eigenes Geschlecht angehen. Die Ueberlieferungen übergleichzeitige Ereignisse das 16. und zum Theil auch das15. Jahrhundert sieht Barack dagegen als im Allge-meinen zuverlässig an x ), und man kann diesem Urtheilgewiss beistimmen. Aber obwohl die Verfasser viele Ereig-nisse dieser Zeit aus eigener Lebenserfahrung kannten, überandere von mitlebenden Zeitgenossen sichere Nachrichten er-halten haben mochten, ist doch der Werth ihrer Arbeit fürdie Erkenntniss der politischen und der Rechtsgeschichte nichtallzu hoch zu schätzen und der Forscher wird derselben nureinzelne prägnante Züge zur Charakteristik der grossen Zeit-bewegungen zu entnehmen im Stande sein. Der Grund hier-für ist nicht in einem Mangel an Wahrheitsliebe bei denVerfassern zu suchen, sondern darin, dass sie eben nur eineGeschichte ihres Geschlechts liefern und die allgemeine poli-tische Geschichte nur so weit in Betracht ziehen wollten, alsMitglieder dieses oder eines verwandten Hauses in den Stromder öffentlichen Ereignisse hineingetrieben wurden. So wirdder Geschichtsforscher oft herb enttäuscht: wo er nach einertiefer eindringenden Darstellung und selbstständiger Beurthei-lung der Zeitereignisse sucht und eine solche sicher erwartet,,findet er in der Chronik kaum eine oberflächliche Andeutungder historischen Vorgänge, bisweilen mit Verweisung auf andereQuellen, welche den Verfassern recht wohl bekannt waren.So heisst es 1525 vom Bauernkriege: usser was ursach aberder selbig sich erstlichs erhaben und wie alle entpörung wieder-umb gestillt, das ist hieran nit dienstlich, und an andererStelle: wie das weutleufer in anderen historiis nachlangs be-schriben, hieher nit dienlich; über den Reichstag zuSpeier von 1542 heisst es ähnlich; was sonst uf disem

] ) A. a. 0. S. 320. Einiges zur politischen Geschichte desselben-Zeitraums enthält auch die hinterlassene Schrift des Grafen Wilhelm Werner:Krönungs-, Begräbniss-, Iiochzeits-, Belehnungsfeierlichkeiten von 1486 1558(Original in Donaueschingen, Papier, 112 Bl. in 2°, Nr. 574). Im Grossenund Ganzen aber hält sich die Schrift nur an die Beschreibung von Aeusser-lichkeiten, wie ich dies z. B. bei Durchsicht der Schilderung des WormserReichstags von 1495 gefunden habe.