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reißen lasten wollte, durch einen nnpartheiischen Baumeister (der sie nicht gebaut),taxiren zu lasten und den Oppenschen Interessenten die Taxe zu bezahlen, nichtaber die 15000 oder auch nur 5000 Thlr., die sie verlangten.
Was die neuen Gärten, neuen Wiesen, neuen Aecker und dergleichen an-lange, so hätte Oppen und nach ihm seine Wittwe Alles dies viel Jahre lang genutztund gebraucht, weshalb keine Erstattung verlangt werden dürfe. Denn ent-weder haben sie in dieser Zeit nicht soviel eingetragen als sie gekostet, und dannseien es eben keine Besserungen oder Meliorationen, oder aber sie haben eben-soviel und mehr Ertrag geliefert als die auf sie aufgewendeten Unkosten be-tragen, und dann falle auch jede Erstattung fort, denn Verbesserungen undMeliorationen müssen mit den Früchten und Nutzungen, welche die Besserunggetragen, compensirt werden, und hebe also eins das andere auf. Ferner stehees auch fest, daß die Kirche in Neuendorf für den Ort viel „zu prächtig undmaxuille" gebaut sei, und koste ihre jährliche Unterhaltung sehr viel, sodaß dadurchdie Einkünfte des Gutes geschmälert würden. Es sei Rechtens, daß wer ein Gutin seiner Würde zu erhalteu habe, die neuen Gebäude nicht kostbarer und prächtiger,als sie gewesen, aufbauen dürfe. Wer sagen wolle, ich habe das Gut in diesemStück gebessert, der müsse es so machen, daß er es nicht in einem andern Stückeverschlechtere, denn dann müsse er auch auf die Deteriorationen achten.
Die Oppenschen Erben könnten aber nimmermehr behaupten, daß Jobstv. Oppen das Amt Oderberg deteriorirt habe. Denn abgesehen davon, daß diesesnotorisch sei, so sei auch aus dem Bericht des Kammermeisters vom 15. April 1626über die Besitzergreifung von Neuendorf ersichtlich, daß auf dem Amte Oderbergdes Hauptmanns Wohnhaus mit seinen Gemächern, nebst Küche, Keller, Brau-und Backhaus gestanden habe. Dies Alles habe der v. Oppen bis auf den Grundniederreißen, die Steine und Holz nach Neuendorf bringen und dann die hiernoch stehenden Gebäude errichten lasten. Wollten die Oppenschen Erben daherVerbesserungen ersetzt haben, so mögen sie auch für die Deteriorationen Ersatzleisten. Wofür sollte man den Oppenschen Erben Erstattung geben? Es möchtedoch schier ungereimt sein, wenn man ihnen dafür, daß sie etliche 30 Jahre alleFrüchte des Amtes Oderberg gehoben und für sich verbraucht, noch etliche tausendThaler dazu geben sollte; das wären Vergleiche und Verträge, die man Kindern,aber nicht Fürsten zumuthen dürfe. Sie müßten beweisen, daß jetzt Neuendorf900 Thaler mehr trage, als vorhin, was ja aus den Rechnungen aus der Zeit desVorgängers JobstS v. Oppen, Christophs v. Fronhöfer, sich leicht ergeben würde.Die Zinsen von 15000 Thalern betrügen 900 Thaler und so viel müsse der,welcher diese Summe zahle, an Zinsen einnehmen.
Es sei aber Jobst v. Oppen mit dein Kurfürsten Joachim Friedrich in eineschwere Differenz gerathen, wegen etlicher Schmähungen und Lästerworte, die erüber den Kurfürsten und seinen Sohn, den nachmaligen Kurfürsten Johann Sigis-
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