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1 (1893) Von 1207 bis 1648
Entstehung
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158V-1SVV.

alter Schulden an seine Mutter geliehen, unter Verpfändung einer Hufe inPlehnen aus.

Zeugen: Melchior v. Hülsen, Jesaias Lehinann, Pfarrer zu Schöufließ,Matz Meckelburg zu Ponunenicken und Hans Werner, Krüger zu Schönfließ.

Geschehen und geben den 2. Dsomuliris ^imo sto. der wenigernn Zahl 89.

Mit angehängtem Conseils? des Amtshauptmanns zu Nastenburg Christophv. Kreptzen.

Fast gleichzeitige vom besiegelten Original gefertigte Abschrift unter denv. Oppenschen Familiensachen im Königl. Staatsarchiv zu Königsberg.

398) 2. December 1589.

Obligation Hansens v. Oppen Erbsasscn auf Warnikam für JobstMeding, Kr üger zu Plehnen, über 560 Mark, die er zur Bezahlung der von seinerMutter hinterlassenen Schulden verwandt habe, und wofür er ihm eine Hufe inPlehnen verpfändet.

Zeugen wie bei der vorhergehenden Urkunde.

Geschehen vnd Geben den 2. Dseemliris ^.uuo der wenigernn Zahl 89.

Fast gleichzeitige Abschrift nach dem besiegelten und unterschriebenen Originalunter den v. Oppenschen Familienpapieren im 5?. Staatsarchiv zu Königsberg.

399) 22. December 1589.

Antwort Georgs v. Oppen auf ein Schreiben seines Schwagers FriedrichTristrand v. Klitzing. Derselbe würde wohl durch seinen (des v. Oppen) Knecht,den er nach Jüterbog gesandt, seine Antwort auf sein Gebot von 70 Thlr. für denbraunen Gaul, den er (der v. K.) bei sich habe, empfangeil haben. Nun habe derv. Lindstedt, dessen Vater bei ihm sei, ihn gebeten, ihm den Gaul für 100 Gulden-thaler vor andern zu überlassen, doch habe er dies abgelehnt, da er 100 Thalerdafür haben wolle. Sei ihm (dem v. Kl.) dieser Preis recht, so möge er denihm von seinein Schreiber vorzulegenden Schuldschein untersiegelt und unter-schriebeil und mit dem Schreiber ihm zurücksenden, ivo nicht, aber ihm das Pferdwieder zurückschicken.

Datum Coln den 22. Daasmlzrls vVims» 89.

Abschrift aus dein Jahre 1608 in den Prozeßacten des Reichs-Kammerge-richts zu Speyer in Sachen v. Klitzing e/a. v. Oppen Ditt. 1v. Nr. 706 k. 176inl K. Staatsarchiv zu Wetzlar. In einer Nachschrift heißt es, daß, da er(G. v. O.) mit ihm noch wegen der seiner Ehefrau schuldigen Betten und Lein-wand Richtigkeit zu machen schuldig sei, er nur die 100 Thlr. behalten und ihmden besiegelten Schuldschein zustellen möge.

400) 26. März 159«.

Kurfürst Johann George Markgraf von Brandenburg bestätigt das Leib-gedinge Ludwigs v. d. Groben auf Kotzeband, Dabergotz und Meseberg fürseine Gemahlin Anna geb. v. Oppen a. d. Hause Kossenblat.