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In dem sulven sommer leit de custer von Opin de wende (der abge-brannten Domkirche zu Magdeburg) uedder nemen, wo wol dat ed velen ludenwedder was, wente se noch wol stau hedden. (Er ließ also die Ringmauern derabgebrannten Domkirche nach der Meinung Vieler ohne Noth niederreißen).
Magdeb. Schoppen-Chronik herausg. von K. Janicke p. 132 mit der Be-merkung dazu: „Ein Oonrnäus äs klpi» wird 1200 als Canonicus der Magde-burger Kirche genannt, ein Oouraäus eusws 1213 und l219. Oppin liegt imSaalkreise." Die allegirte Urkunde von 1209 (oder vielleicht 1203) ist nur ineiner viel spätern Copie erhalten. Vgl. UeM. NaZcksb. II. p. 84. AlsOsnraäu8 äs Ilpin zeigt er sich unter den Domherren von Magdeburg 1209(Ibiä. II. p. 145), ohne Geschlechtsnamen 1211 (Ibiä. II. p. 171), in der allegirtenUrkunde von 1213 s. Ibiä. II. p. 199. 200 und in einer zweiten desselben JahresIbiä. II. p. 201. 202. Ferner erscheint er ebenso 1218 (Ibiä. II. x. 248) undwie oben bemerkt 1219 (Ibiä. II. p. 250. 251). Seitdem ist er in den Urkundennicht mehr anzutreffen. Der Hinweis des Herausgebers der Schöppcnchronik aufdas bekannte Dorf und Rittergut Oppin im Saalkreise (v. Dreyhaupt SaalkreisII. p. 937. 938) als den Ort, aus dem der obige Domherr stamme oder auf einedanach benannte Familie, ist nicht gerechtfertigt. Denn wenn es auch ein — sehrkleines und unbedeutendes — Geschlecht von Oppin, das sich nach seinem Besitz, demSattelhofe in O. nannte, gegeben hat, so ist dasselbe doch nicht früher nachweis-bar, als um die Mitte des 14. Jahrhunderts, wie auch Dreyhaupt a. a. O.nur Hans v. O. 1371 als den ersten Träger dieses Namens aufführen kann.Er ist derselbe, der als Besitzer verschiedener Güter, Grundstücke und Zinsen zuOppin mehrfach in den Lehnbüchern des Erzbischofs Albrecht III. von Magdeburgund seiner nächsten Nachfolger (herausgegeben von Hertel) genannt wird. Im15. Jahrhundert scheint diese wenig hervortretende Adelsfamilie ausgestorben zu sein.Zweitens ist aber die Annahme eines Zusammenhanges jenes Geistlichen mit dieserFamilie um deswillen unstatthaft, weil damals (1207) und noch während dernächstfolgenden hundert Jahre sämmtliche Domherren von Magdeburg nur Ge-schlechtern vom hohen Adel angehörten, also eine solche Herkunft (wenn nichtgroße Gelehrsamkeit und specielle päbstliche Provision eine darum nur höchst selteneAusnahme machten) Bedingung für die Erlangung einer Pfründe beim ErzstiftMagdeburg waren. Ein Dynastengeschlecht van Upin oder Uppin ist aber bis jetztunbekannt, wenigstens im Sachsenlande; es kann indeß in anderen GegendenDeutschlands gesucht werden, da die Magdeburger Domherren von sehr verschiedenerNationalität waren.