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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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neue schöne Kirche, die er bauen lassen, gesehen und gefunden, daß er ein bedeutendesCapital in das Amt gesteckt, so habe er, damit seine Erben nicht zu kurz kämen,ihm urkundlich die Versicherung gegeben, daß Er, falls er den Tod Jobsts v. Oppenoder dessen Wittwe erleben und das Amt ihm wieder heimfallen sollte und wenn eres in diesem Falle einem Andern eingäbe, den Erben 15000 Thaler ausgezahltwerden und sie vor ihrer Befriedigung nicht aus dem Amte zu weichen verpflichtetsein sollten. Als nun Jobst v. Oppen gestorben, habe der Kurfürst keineswegsseine Concession abändern und zum Nachtheil seiner Erben richten wollen, sondernvielmehr befohlen, die Wittwe in das Gut Neuendorf zu immittiren und einzuweisen,daß sie ihren auskömmlichen Unterhalt finde. Ferner, als 1626 die SchuleJoachimsthal gegen die Wittwe des Gutes Neuendorf halber einen Proceß ange-strengt, hätte sie sich schließlich mit ihr dahin verglichen, ihr pro rsckinmucka lits500 Thlr. zu zahlen und seien ihnen, den Erben, ihre Rechte bezüglich ihrer Forde-rungen reservirt worden, wie die Anlagen bewiesen. Und wie Er, der Kurfürst,auch ihrer scl. Muhme und bezw. Mutter ihre Rechte gegönnt, so wollten sie nunhoffen, daß der Kurfürst auch sie wegen Räumung des Gutes nicht drängen werde.Sie bitten um Verordnung, daß sie in ihren Rechten nicht beeinträchtigt, sondernvielmehr bei ihren Briefen und Siegeln geschützt, auch wegen ihrer Abfindungbefriedigt würden. Sie wollten die Bewirthschaftung des Gutes mit größterSorgfalt betreiben.

Gleichzeitige Abschrift in den Acten, das Vorwerk Neuendorf betreffend,s. r. Usx. 22 Nr. 224a. k. 18—21 im K. Geh. Staatsarchiv zu Berlin. —Hierauf erging ck. ck. Riesenburg 17/7. März 1628 ein vom Grafen Schwarzen-berg im Concept unterzeichnetes Rescript an Kanzler, Vicekanzler und die Kammer-gerichts-Räthe, die Interessenten vorzuladen, und sie unter Berücksichtigung deskurfürstlichen Besten zu verabschieden; im Falle aber, daß der Kurfürst nicht umhinkönnte, ihnen für die Abtretung von Neucndorf 15000 Thaler zu zahlen, mitihnen zu handeln, ob sie sich etwa mit dem dritten Theile dieser Summe ab-finden lassen und begnügen wollten. (Ebendas. f. 11.)

899) 28. Februar 1628.

Gesuch der Anna Elisabeth v. Oppen, geb. v. Krosigk, Wittwe desDomherrn zu Halberstadt Matthias v. O., wegen ihres Leibgedinges anden Kurfürsten Johann George von Sachsen, damit ihr dasselbe von dem neuenBesitzer der Nachlaßgüter richtig gewährt werde.

Datum Wittenberg den 28. Dodruarii ^. uuo 1628.

Original in den Lchnsacten über Bclzig beim K. Kammcrgericht zu Berlin.

900) 14. März 1628.

Jobst v. Oppen auf Schlalach, sel. Heinrichs Sohn, muthet die Lehenauf den Todesfall Abrahams v. O. auf Nichel.