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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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1S22.

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800) 1«. Juni 1622.

Jobst v. Oppen schreibt an den Fürst!. Anhalt. Lehns-Secretär und ent-schuldigt sich, daß er wegen weiter Reise und Geschäfte bisher die Lehen seinesGutes Senst für sich und seine Brüder, die zumtheil außer Landesseien, nicht habe empfangen können.

Fürstlicher Anhaltscher Herr Lehnsscwotarig, Ernvester vnd hochgelarter Herrvnd freundt! Nebenst wünschung zeitlicher vndt ewiger wolfard zuuor, wirbt dem-selben bewust sein, daß ich daß lehn wegen meines Gutes Senst vnnd anstattmeiner brudern von Oppen, so zum teill außerhalb des landes, zum theil!vnmündig, wegen meiner vielseitigen gescheffte vnd Reisen noch nicht empfangen,aber solchs zu entpfahen, Göttlicher Verleihung nach, ie ehr ie lieber entschloßen.

Gelanget deswegen an Ew. E. mein gantz freundliches bitten, mier deslangen Verzuges wegen obberurter Vrsach nicht vbel zu deuten vnd mit Brieff-zeigern vnbeschwerden verstendigen, wenn der Herr LehnZserstnrius meinenn wirbt,abgewarten können, will ich Göttlicher Gnade nach mich zu ihm verfügen vnd dielehn empfangen. Gott mit vns.

Schlanlach 19. ^nnii Xnno 1622.

Jobst von Oppen.

Dem Ehrnvesten vnndt Hochgelarten Herrn X. X., Fürstlich AnhaltschenLehnssserstario in Zerbsten, meinem gunstigen Herrn vnd Freunde.

Original im Convolut s. r. Supplicationen und Beleihungen, Consense zc.v. I. 1607—1625 (jetzt Nr. 125 vol. Xll.) k. 87 im Herzog!. Anhalt. Haus-und Staatsarchiv zu Zerbst. Vergl. Nr. 798.

801) 12. Juli 1622.

Lehnbrief Augusts Fürsten zu Anhalt als Vormundes seines Vetters, desFürsten Johann zu Anhalt, auf den Todesfall des Fürsten Rudolf zu Anhalt fürJobst v. Oppen auf Senst für sich und seine Brüder Peter Ludolf, HansHartwig, Heinrich Rudolf, Caspar und Kuno Friedrich v. Oppen, sodannfür Peter Ernst v. O. und alle ihre männlichen LeibeSlehnserben und, wenn dieseund deren Leibeserben nicht mehr am Leben seien, alsdann erst für Caspars v. O.sel. Söhne George, David und Caspar Ernst, Gebrüder v. O., des-gleichen für Barthels v. O. sel. Söhne, nämlich Adam und Abraham v. O.,demnächst sel. Hansens v. O. Söhne Gottfried und Matthias v. O. nebstihren männlichen LeibeSlehnserben und nach deren Abgange erst Friedrichs v. O.,ihres sel. Vetters, Söhne Wilhelm, Jobst und Hans Friedrich v. O.,desgleichen für des sel. Wolf v. O. Söhne Otto, Wolf und Erich v. O., endlichfür des sel. Wilhelm v. O. Sohn Hans v. O. und alle ihre männlichenLeibeSlehnserben über das Dorf Senst nebst allem Zubehör u. s. w. u. f. w. zuMannlehn.