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1 (1893) Von 1207 bis 1648
Entstehung
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1V28.

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Registratur im Homagialbuch XXII. S. 406''- beim K. Amtsgericht zuDresden.

903) 2S. April 1628.

Kurfürst Johann Georg Herzog von Sachsen ertheilt seinen Consens dazu,daß der Wittwe des verstorbenen Domherrn zu Halberstadt Matthiasv. Oppen von dessen Bruder Peter Rudolf aus dem Gute in Belzigjährlich 200 Thlr. Pension, sowie 18 Wispel Getreide entrichtet werden laut Ver-trages vom 18. Juli 1627.

Ontum Dreßden den 25. Xprilis Xuno ete. 1628.

Concept in den Lehnsacten über Belzig beim K. Kammergericht zu Berlin.Dabei findet sich als Beilage ein Gesuch Peter Rudolfs v. O. 6. Gaterslcbcn6. März 1628 wegen Entrichtung des Leibgedingcs. Original.

904) 6. Mai 1628.

Peter Rudolf v. Oppen bevollmächtigt den Advocaten Konrad Ruhlezu Dresden, für ihn den Lchnseid zu leisten.

Dntnin Gaterschleben den 6'°" Unü Xnnv 1628.

Original in den Lehnsactcn über Belzig beim K. Kammergericht zu Berlin.

905) 17. Mai 1628.

Peter Rudolph v. Oppen wird mit den von seinem Bruder Mat-thias v. Oppen nachgelassenen Lehnstücken zu seinem Antheile belehnt.

Den 17. Nnii Xnno 1628 ist Peter Rudolph von Oppen auf vorigePflicht gegen seines Anwaldens Herrn Conradt Rhüels gethanen Handtschlagemit denjenigen Lehenstücken, so durch absterben seines Bruders Matthiasvon Oppen sich erlediget, zu seinem Antheil, besage der Lehenbriefe, beliehenworden. Li^nntuin Dreßden vt suprg,.

Registratur im Homagialbuch XXII. S. 409>> beim K. Amtsgericht zuDresden.

906) 19. Mai 1628.

Bericht des Vicekanzlers und der Geh. Räthe (unterzeichnet von Dr. FriedrichPruckmann, Sigismund v. Götzen und Sebastian Striepe) an den KurfürstenGeorge Wilhelm Markgrafen von Brandenburg. Sie hätten zwar das kurfürstlicheNescript wegen der Forderung der Wittwe und Erben Jobsts v. Oppen bereitsam 16. März empfangen, seitdem aber kein Wort von ihm erfahren, weshalb„kein Wesens" von ihnen gemacht sei und sie solange geschwiegen hätten, alsJene schwiegen, besonders da, als auf kurfürstlichen Befehl das Gut Neuen-dorf eingezogen worden, kein Protest von ihnen eingelaufen sei, sodaß sie sichoffenbar bei der Zurückweisung ihres früheren Protestes beruhigt hätten. Siehätten aber bedacht, daß hinter dem Schweigen der Erben etwas stecken müßte