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1S28.
Auf absterben Abrahams von Oppen zur Nichell hatt an heuttenJobst von Oppen, Heinrichs fehl, söhn, zue Schlanlach für sich und seineabwesende Bruder der gesambtten handtt halben vnterthenige muhtung gethan,darüber Ihm dieser schein ausgereichett worden.
Lissnnwm Cöln :c. am 14. Nartii ^.nno 1628.
Registratur s. r. Hsp. 78 Nr. 131 1. 310"- im K. Geh. Staatsarchiv zuBerlin.
901) 30. März 1028.
Vorstellung Caspars v. Barfus und Katharinen geb. v. Bredow, scl. Heinesv. Görtzke Ehefrau, als der verstorbenen Frau Katharina v. Barfus, sel.Job sts v. Oppen Wittwe Erben eum dsnsllvio invantarii, und anderer In-teressenten an den Kurfürsten George Wilhelm von Brandenburg. Sie hättenerfahren, daß derselbe nunmehr das Gut Neuendorf, das Kurfürst JohannGeorge ihrem Bruder, Oheim und Schwager Jobst v. Oppen verschrieben gehabt,einzuziehen verfügt habe. Indem sie ihm die — bekannte — Sachlage auf Grundder betreffenden Urkunden vorstellen, bitten sie, daß der Kurfürst seine Räthe veran-lassen wolle, nach Maßgabe der von ihnen zu producirenden Origiual-Verschrei-bungeu zu verfahren, ihre Rechte anzuerkennen und sie dabei zu schützen. Jobstv. Oppen habe das zur Zeit in Neuendorf vorhandene Vieh, als er das Gut er-halten, mit baarein Gelde erkauft laut der beigefügten Quittungen, und auch seineWittwe habe seine Gläubiger baar befriedigt, wie dies die Kammergerichts-Räthewüßten und es auch glaublich belegt worden, wie denn endlich zur Zeit auch nochAlles an Korn vorhanden sei. Sie stellen dem Kurfürsten anheiln, falls das, wasJobst v. Oppen in das Gut gebracht, dabei bleiben solle, mit ihnen handeln zulassen, event, wollten sie alles das, was Jobst v. Oppen bei Uebernahme desselbenempfangen, restituiren. Sie reserviren sich, falls der Besitz des Gutes ihnen ver-loren gehen sollte, Alles, was zum Erbe gehöre und ihnen nach Laut der Ver-schreibung zustehe. Der Kurfürst möge ihre Abfindung der Billigkeit nach ver-fügen.
Original in den Acten das Vorwerk Neueildorf betreffend, s. r. U-sp. 22Nr. 224a. t'. 36—39 im K. Geh. Staatsarchiv zu Berlin.
902) 25. April 1K28.
Peter Rudolf v. Oppen wird mit dem von seinem Bruder Matthiasv. O. nachgelassenen Vorwerk zu Sandberg vor Belzig zu seinem Antheil belehnt.
Den 25. ^.prilis 1628 ist Peter Rudolph von Oppen auf
vorige Pflicht gegen seines Anwaldens Bartholdi Struvens gethanen handtschlagemit seines Brüdern Matthias von Oppen nachgelassenen Forwerge zuBelzigk im Sandtberge zu seinem Antheil bestehen worden. Ligmatum,Dreß den vt suxra.