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1 (1893) Von 1207 bis 1648
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1«28.

vermöge ihrer Fundation gewidmet sei, und bitten, daß der Kurfürst sich durchungünstige Berichte über den Fortgang der Schule nicht gegen sie einnehmen lasse.

Datum zue Cölln an der Spree den IB"'x'sidrunrii des 1628"" Jhares.

Original in den Acten, das Vorwerk Neuendors betreffend Zc., 8. r. Itsp. 22Nr. 224a. t, 7 im K, Geh. Staatsarchiv zu Berlin. Hierauf erfolgte die voin

Grafen Schwarzenberg unterzeichnete Ordre cl. 6. Preuß. Mark ^l2<8,

daß das Dorf N. zum Amte Chorin geschlagen werden solle.

898) 8. «i. (Gegen Ende Februar 1628).

Caspar v. Barfus, Anna v. Bredow, Heines v. Görtzke Ehefrau, HansFriedrich v. Oppen, Elisabeth v. Oppen, des sel. Tobias „Thieren"nachgelassene Wittwe, Judith v. Oppen, sel. Wolfs v. ZinnewitzWittwe, und Kinder, sowie Jobsts v. Oppen noch unbefriedigte Creditoren undInteressenten richten eine Bittschrift an Kurfürst George Wilhelm von Branden-burg. Sie, Jobsts v. Oppen Erben eum dsrmtieio invsutarii, bedanken sich zu-vörderst, daß dein Erstem von den kurfürstlichen Vorfahren das Amt Oderbergund dessen Pertinenz, das Vorwerk Neuendorf, sowie auch nach seinem Tode seinerWittwe auf ihre Lebenszeit gegeben sei. Sie hätten daher es für ihre Pflichtgehalten, dem Kurfürsten den am 14. dieses Monats Februar erfolgtenTod der Wittwe Jobsts v. Oppen anzuzeigen. Sie bitten, da sie nicht nahebei einander wohnen und wegen Geldmangels das Begräbniß nicht sobald anstellen,es mit der Immission Dessen, dem das Amt Oderberg und Gut Neuendorf zutheilwürde, nicht zu sehr übereilen zu lassen. Es habe Kurfürst Johann George demJobst v. Oppen ob bsno msritn das Amt Oderberg und das Vorwerk Neuen-dorf, das damals noch gering, unangerichtet und unangebaut gewesen, mit derMaßgabe, dafern der Kurfürst auf Jobsts v. Oppen Todesfall, nach welchem erdas Amt und das Vorwerk besitzen und an sich nehmen wolle, es einem Andernübergeben wollte, so sollte Er oder derjenige, dem das Amt nebst Zubehör über-geben würde, Jobsts v. Oppen Erben mit 5000 Thalern abfinden, ferner ihnendie von Jobst v. O. gemachten Meliorationen und das von ihm angeschaffte nochvorhandene Inventarium bezahlen, und sollten die Erben das Amt nicht eher zuräumen schuldig sein, bevor sie völlig befriedigt, das Amt und Gut zu räumen,laut der darüber ertheilten Verschreibung. Kurfürst Joachim Friedrich habe diesenVertrag, als er noch Administrator des Erzstifts Magdeburg gewesen, ratificirtund ihn noch auf Jobsts v. Oppen ältesten Sohn ausgedehnt, und alskeine Hoffnung auf Nachkommenschaft bei Jobst v. Oppen gewesen/ habe KurfürstJohann Sigismund, noch ehe er zur Regierung gekommen, den Vertrag auf Jobstsv. Oppen Wittwe extendirt. Als der Kurfürst zur Regierung gekommen und dieMeliorationen, die Jobst v. O. in Bauten und an dem Zubehör des Gutes vorge-nommen, an Wald, Wiesen, Gartenanlagen und Inventarium und namentlich die