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Concept im Fürstl. Zerbst. Lehnbriefcopial v. I. 1620 ff. Nr. 125 vol.XXVI. k. 42 ff. im Herzogt. Anhalt. Haus- und Staatsarchiv zu Zerbst.
802) 28. August 1622.
Der Käufer des Vorwerkes zu Belzig, Domherr zu HalberstadtMatthias v. Oppen, sucht um den Consens des Kurfürsten von Sachsen zudein Kaufe nach.
Datum Halberstadt den 18/28. Xussusti Xrmo 1622.
Original in den Lehnsacten über Belzig beim K. Kammergericht zu Berlin.
803) 1. September 1622.
Hartwig v. Oppen bevollmächtigt, da er durch schwere Krankheit ver-hindert ist, seinen Vetter den Domherrn Peter Rudolf v. Oppen zurMuthung.
D. Schlalach den 1. Sep tombris ^nno 1622.
Original unter losen Schriftstücken, die v. Oppenschen Güter Krausnick,Limbsdorf, Schwenow und Kossenblat betreffend, im K. Kammergerichtsarchiv zuBerlin. Zu gleichem Zwecke stellten an demselben Tage auch Jobst v. Oppen undam 28. August Matthias v. Oppen eine Vollmacht aus. (Originale Eben-daselbst.)
804) 2. September 1622.
Ulrich v. Oppen schreibt an August Fürsten zu Anhalt :c. mit der Bitte,ihm einen Termin zur Lehnsempfängniß der gesammten Hand an seiner VetternLehngut Senst nach dem Tode des Fürsten Rudolf anzuberaumen.
Den 2. Loxtombris Ximo 1622.
Original im Convolut betr. Supplicationen und Beleihungen, Consense:c.v. I. 1607—1625 (jetzt Nr. 125 vol. XII.) k. 122 im Herzog!. Anhalt. Haus-und Staatsarchiv zu Zerbst.
805) 11. September 1622.
Ulrich v. Oppen antwortet der F. Anhaltischen Kanzlei und den Räthen zuZerbst auf ihr Schreiben, worin ihm die Beweisführung auferlegt worden, daß erdie gesammte Hand an dem Lehngut Senst mit den Erben des sel. Friedrichsv. Oppen habe. Kanzler und Räthe würden, wenn sie sich bemühen, und die Lehn-briefe „aufschlagen", solches Alles finden und daß darin Adams v. Oppen unddessen Kinder Linie gedacht worden, der sein sel. Vater gewesen sei. Er er-warte danach Bescheid und werde sich dann gehorsam einstellen.
Fürstliche Anhaltsche Wollverordnete Herrn Cantzeler vndt Räthe! NebestWünschung zeitlicher vnd ewiger Wollfart zuuor habe ich derselben schreiben mitReuerentz empfangen, welches besaget, das Ichs beweisen soll, das ich in gesambtehandt bin mit Friderichs von Oppens Sel. Erben wegen des gutt Senst,