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1S22.
Original in dem Convolut 8. r. Supplicationen, Beleihungen und Con-sense :c. v. I. 1607—1625 (jetzt 8. r. Nr. 125 vol. XII.) I. 74 im Herzog!.Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv zu Zerbst. — In dem betreffenden Lehns-Protocolle vom 6. Juni 1622 ist registrirt, daß ihr Verwalter ihr Nichterscheinenbegründet habe und daß sie als entschuldigt gelten mögen. Idiä. k. 77. Vergl.Nr. 800.
799) 8. Juni 1622.
Der Bildhauer Christoph Denen schreibt an den Secretär des Domcapitelszu Halberstadt Justus Rauch. Er wolle ihn benachrichtigen, was der DechantLorenz Zubsch mit ihin verhandelt habe in seiner (des C. D.) Angelegenheit mitHerrn Matthias v. Oppen wegen des Epitaphiums (des verstorbenen Dom-dechanten v. Oppen). Er habe ihm vorgestellt, daß es ihm unmöglich sei, dasEpitaphium für 475 Thaler zu fertigen und die Kosten für alle dazu erforder-lichen — aufgezählten — Materialien zu tragen, zumal doch sein Vorgänger fürdas Epitaphium des Domdechanten v. Kannenberg 700 Thaler und dazu bei dernoch besonders bezahlten Aufstellung des Monuments freie Station erhalten hätte.Außerdem sei das Kannenbergsche von Sandstein und er habe versprochen, es vonschwarzem Alabaster zu fertigen u. s. w. Als er dem Dechanten nun dies Allesmitgetheilt und daß Herr Matthias v. Oppen verlangt habe, daß er dann dasEpitaphium kleiner machen solle, sodaß er mit den dafür festgesetzten Kostenreiche, habe der Dechant ihm erwidert, er habe ihm dem Contract zufolgegutes Geld zu geben und was an ihm läge, würde er, wenn er bei weiterenVerhandlungen zugegen sei, sicherlich Alles anwenden, damit dein sel. gutenHerrn v. Oppen ein anständiges Epitaphium gesetzt würde. Zwar habe ihm dersel. Herr Domdechant bei seinen Lebzeiten nicht viel gegeben, aber nichtsdestowenigerwäre er ihm niemals entgegen gewesen, eher förderlich, und deshalb wolle er umso viel mehr auf seine Tugenden sehen, „damit der gute Name in der Erde nicht„schimpflich sein möchte" u. s. w. Er (Denen) habe erwidert, es sei ihm unmög-lich, für 475 Thaler ein Werk herzustellen, das 1200 Thaler werth sei. Hätteman ihm wenigstens damals alles Geld auf einmal gezahlt, so hätte er mit einemThaler soweit kommen können, als jetzt mit 4; er bitte also, der Dechant mögedas Beste thun, einen günstigen Abschluß des Vertrages zustande zu bringen.Bekomme er viel Geld, könne er auch ein schönes Werk liefern; er sei nicht derMann, daß er für Herrn Matthias v. Oppen (den Domherrn) aus seinem Beutelein solches machen lassen könne u. s. w. Er bitte also den Herrn Secretär, daßer neben dem Herrn Baumeister mit Herrn Matthias v. Oppen verhandele, damitdas Werk zustande komine. Er ließe mit sich nicht dingen, wie wenn man ausdem Krame etwas kaufe oder wenn man einen gedingten Knecht miethe.
Datum sudenburch den 8. ^uuü Xuuo 622.
Original in den Xeta mmeöllarma, den Domdechanten Matthias v. Oppen :c.betreffend, I. 71. 72 (3. r. Domcapitel zu Halberstadt Nr. 608) im K. Staats-archiv zu Magdeburg.