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haben sollen, diese (jerliche gebuer) mit hundert thalern Erblich (abzulegen) welchean einen gewissen (orth) sollen auf obgemelte geburnuß nusgethan werden, dauonsich der pfarrer vnd alle seine nachkommen (zu) Coßwigk seiner Hebung (vndtein)kominen des vhals one vorHinderung zu erholen haben sollen, darjegen sichdie von Oppen an uns, vnsere Erben vnd Nachkommen mit der lehen gentzlichHalden vnd denselbigen bey niemandes Anders als vns, so offte sich die feile zu-tragen, folge thun, Darbei wir sie auch gnedigklich schuetzen wollen. Treulich vndsonder geuerde. Zu Vrkundt haben wir diesen brieff mit dem Vorordentten großenJnsigel becreftigen vndt mit eigener Handt unterschrieben. Geschehen vndt gegebenzu Dessaw in beisein vnser Reihe, Diener vndt lieben getrewen, Ern LaurentzBiedermans, der Rechten Doctor vnd Cantzler, Bernhart von Hanfstengcls, Albrechtvon Wutenau, I>r. Barthelmes Gericken vnd Jacob Müllers Lehen secretarien,den 9. ^.prilis nach Christi geburtt 1590.
Von Moder beschädigte Copie s. r. (?. R. vol VI. Nr. 92. 92^1. 316im Herzogt. Anhalt. Haus- und Staatsarchiv zu Zerbst. Vergl. oben den Lehn-brief vom 20. October 1587 (Nr. 372).
402) 1«. August 139V.
Des Kurfürsten August Herzogs von Sachsen JntercessionSschreiben an denKurfürsten Johann George von Brandenburg auf Instanz Peters v. Oppen, dessenbezügliche Bittschrift, er beifügt, mit dem Ersuchen, ihm zu seinem Rechte zu verhelfen.
Vnser freundlich Dienst vnd was wir mehr liebes vnd guttes vormugen,zuuorn. Hochgeborner fürst, freundtlicher lieber Oheim, Schwager, Schweher, HerrVetter, Bruder vnd geuatter! Ew. Liebden haben aus der Jnlage freundlich zu-uornehmen, welcher gestaltt wir von unserm vnderthanen Peter von Oppen vmbJntercession E. L. angelangt worden. Ob wir nun wohl in keinen Zweifel setzen,Do Supplicant diese seine clage vor sich selbst bey Ew. Liebden anbracht hette,Ew. Liebden wurden die billikeit hierin vorfugt haben, dennoch aber vnd dieweiler sich dieser vnser vorschrifft zum höchsten getröstet, So haben Wir Jhme diegebetene Jntercession nicht vorweigern mugen vnd ist demnach Vnser frenndtlichsbitten, Ew. Liebden wolle vorordenung thun lassen, damit Supplicant Inhaltsdes von Ihm angezogenen vortrags der gebur nach claglos gemacht vnd dieservnser vorbitt im werck fruchtbarlich gemessen muge. Das seindt wir vmb Ew.Liebden frundtlichen zuuorschulden vnd denselben sonsten angenehme dinste zu er-zeigen willig. Datum Dreßden den 10. ^.ussusti sto. (^.urw 90.)
Concept im Copialbuche des Kurkreises vom Jahre 1590 k. 136 im Königl.Staatsarchiv zu Magdeburg.
403) 27. August 1590.
Kurfürst Johann Georgs Markgrasen von Brandenburg Confirmation desTestameuts Ludwigs v. d. Grüben auf Kotzeband, Dabergotz und Meseberg,worin er das Witthum seiner Gemahlin Anna geb. v. Oppen festsetzt.