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1SV0.
Geben CoIn an der Sprew Montags nach Lurtbolomsi ^.uuo aw. 1590.
Concept uilter losen Schriftstücken Lehnssachen betreffend beim K. Kammer-gericht zu Berlin.
404) 8. «i. (Ende Octover oder Anfang November 1590).
Hans v. Oppcn bittet den Administrator des Herzogthums Preußen,Markgrafen George Friedrich von Brandenburg, seiner Ehefrau den Georgv. Schlubhut zum Curator behufs Errichtung seines Testaments zu bestellen, durchwelches er verfügen werde, wie es nach seinem Tode mit seineil kulmischen Güterngehalteil werden solle.
Durchlauchtigster, Hochgeborner Fürst, Gncdigster Herr! Nach wünschungGöttlicher gnaden auch glückhlicher, fridtlicher Regiruug, seiudt E. F. D. meinevilderthenige Diensteil Jedcrzeitt bcuor Vndt kan E. F. D. ihn vnderthcnigkeyttnicht verhalttcn, das ich mich Entlichenn Eildtschlossen (vff den fall, da Gott derAlmcchtige nach seinem Göttlichen Willen mich von dieser Weldt abfordert,) einTestament oder Letzten willen hinder mir zuuerlassen, welcher gestallt mit meinenCölmischen hinderlassenen Guettern gchalteil vildt gebahrett werden soll. Weilldenn zu solchem fürnehmen von Nöttheil sein will, das mein HerzLiebes weibmitt einem Krigischen Vormunde versorget werde, Als habe ich dcromegen ihr zueinem Krigischen Vormundt erivclctt vndt gebetten den Edlen vildt ErnvcsteuGörg von Schlubuth. Ist demnach ahn E. F. D. mein vndertheniges dienstlichesbitteil, E. F. D. geruhen in gnaden gedachteil von Schlubuth solche Vormund-schafft zu Eoilllrmirsu und bestcttigen. Solches vmb E. F. D. in vnderthenigkcyttmitt gebürlichem gehorsam zu verdienen, bin ich zu Jeder Zeitt mitt hohestemvleisz geueiget vildt crböttiger
E. F. D.
Gehorsamer VnderthanHanß von Oppen.
Origiilal unter den v. Oppenschen Fmililieilsachen un K. Staatsarchiv zuKönigsberg, mit dem Vermerk, daß dem v. Schlubhut die Vormundschaft unterm6. November 1590 übertrageil worden sei. Das Concept des Tutoriums liegt bei.
405) 2V. October 1590.
Kurfürst Johann George von Brandenburg giebt seinen Conseils dazu, daßsein Kämmerer und Rath George v. Oppen zu Kossenblat und Nichellfür 1459 Thlr. 5 Sgr. au Hauptsumme und 473 Thaler 21 Sgr., also für 1933Thaler 2 Sgr., welche er seinem Vetter Peter v. Oppen zu Schlalach vor-gestreckt habe, in den Pfandbcsitz des Lehns Schlalach treten dürfe.
Coln an der Sprew Dornstags nach I-ueus svamAsIistus 1590.
Gleichz. Abschrift im Lehnscopiar s. r. Kap. 78. 74 k. 70 im K. Geh.Staatsarchiv zu Berlin.