Druckschrift 
1 (1893) Von 1207 bis 1648
Entstehung
Seite
266
Einzelbild herunterladen
 

266

1S8S.

förderlichst huldigen, ^.ewm Colln an der Sprew Mitwochs nach EorporisEllristi ^.nna ckommi 1589.

Also hat auch heutte ckato Gotfriedt von Oppen, Hanfes Sonn, denlehenen volge gethan vnnd sich unserm gnedigsten Hern, dem Churfürsten zu Brau-denburgk, mit lehenpflichten verwandt gemacht. Er hat auch die gesampte handtann aller seiner vettern lehenguther empfangen, ^awin Coln an der SprewMontags nach der Ootavn Corporis Oliristi ^uuo Domini 1589.

Eop. lisp. 78 Nr. 6l> f. 215 im K. Geheimen Staatsarchiv zu Berlin.

394) IS. Juni 1S8».

Kurfürst Johann George Markgraf von Brandenburg bekundet, das vonGottfried v. Oppen auf Schlalach für feine Ehefrau Anna geb.v. Götzen, welche ihm 400 Thaler Ehegeld zugebracht hat, ausgesetzte Leibge-dinge mit Gütern zu Schlalach zc. bestätigt zu haben und giebt ihr zum EinweiserPeter v. Oppen auf Schlalach.

Wir Johanns George Churfürst zc. Bekennen zc., Das wir auf beschehennvnderthennigsts suchenn vnd bitten unsers lieben getrewen Godtfriedi vonnOppens zu Schlanlach seine ehelige Hausfrawe Anna Gotzenn bey 400 talermitgebrachts ehegeldts mit feiner nehisten Agnatenn consens vnd bewilligunggnedig beleibgedingt haben, Nemblichen das ihr nach feinem absterbenn von seinemlehens Erbenn gedachte 400 Taler ehegeldt vorher auß gegebenn; vorließ ehr aberleibs lehenns erbenn hinter sich, sollen Ihr dieselben» vonn Inen jerlichen mit24 Taler Zeidt Ihres lebenns verzinßen; aber do dießelben leibs lehenns Erbenauch vorfielenn, vonn den lehensfolgern Ihr vnd Ihren erbenn nichts desto weinigHeraußer gegeben vnd gefolgett werden», damit neben Ihren fraulichen geschmucke,kisten vnd kästen geredt, kleinodienn, kettenn vnd bettengeredt zu thun vnd zulaßenn haben»; Dazu einen Hoff zu Schlanlach mit 2 freien Hueffenn, so JtzoSchleunke bewohnett, sambt aller gerechtigkeitt vnd sreiheidt mit wießen wachsvnd Holtzunge, so viele sie deßen benötigt, vnd aller andern zubehorunge, nichts daroonaußgeschloßenn, welcher Ihr vonn den lehenns erben alßo, das sie sich wol darauffbehelffenn kann, gebuerett werden soll, vnd denn mit 4 Wispell körnn, so ehrIhr Jtzo aufzuheben hatt, vnd Jhine in der Brüderlichen Erbtheilung zugefallenseindt, solche 2 Hueffen vnd 4 Wispell körnn vor sich zeidt Ihres lebens zuge-brauchen, zu genißenn vnd einzuheben. Alles vormuge der Ehestifftunge derDatum stehedt am Tage NnrtinI nehist vorlauffenen 88. Jahrs. Vnd wihr, derLandesfurst vnd Lehenherre, beleibgedingen obberurts Gotfriedi vonn Oppenns ehe-lige Hausfrawe mit abgedachten» 400 Taler ehegeldt, wonhoffe sampt deßelben Zuge-horungen vnd vier Wispcl körnn, wie obstehedt. Im: Crafft vnd macht diß brieffsvnd alßo, wo sie ihres eheligen Mannes Todt erleben wurde, das sie solchs allesZeidt Ihres lebenns zum rechten leibgedinge haben, besizen, genißen vnd gebrauchen