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solle vnd möge, wie leibgedings Recht vnd gewonheidt ist, vor gedachts, Ihreseheligen Mannes Erbenn vnd sonsten Jderinenniglichen vngehindertt, vnd gebenIhr des zum Einweiser vnßernn lieben getreuwen Peter Oppen zu Schlanlach.Alles getreulich vnd vngeuerlich. Vrkundtlich :c. vnd geben zu Coln an derSprewe Dornstags nach der oetnva, ouigmris Ollristi Xnim ste. 1589.
Gleichzeitige Abschrift im Lehnscopiar DXXX. Hop. 78. 71 f. 294 imK. Geh. Staatsarchiv zu Berlin.
395) 3«. September 158S.
Kurfürst Augusts Herzogs von Sachsen Resolution für Hans Casparv. Schönberg auf dessen Bitte, ihm wegen Entleibung Jobsts v. Oppen freiesGeleit zu geben, was ihm abgeschlagen werde; vielmehr habe er sein Gesuch indem vom Vater des Entleibten gegen ihn angestrengten Prozesse anzubringen.
Hans Caspar von Schönberg, so Job st von Oppen entleibet, ist vffseine vbergebene Supplicationschrift dieser bescheidt zu geben bevholen worden, dasman seinem suchen wegen der gebetenen vorgeleitung stadt zu geben bedenckentrage. Er möge aber diese seine notturfft wegen des itzo gesuchten Geleits imProceß, den ermeltes Oppen Vater seinem selbstbericht nach wieder ihn dis-falls erhoben und angestellt hat, gebührlich zu suchen vnd anzubringen wißen.Datum Dresden den 30. Lspwmbrm Ximc» sto. 89.
Originalabschrift im Copialbuche des Knrkreises v. I. 1589 k. 173^ im Kgl.Staatsarchiv zu Magdeburg.
396) 1V. Oktober Z58S.
Des Administrators des Erzstifts Magdeburg, Markgrafen Joachim Friedrichvon Brandenburg Consens, daß Lippold v. Klitzing auf Loburg zur Befriedigungdringender Gläubiger von Caspar Ernst v. Oppen 4090 Thlr. erborge unddemselben das zum Hause Loburg gehörige Vorwerk Trebitz verpfände.
Lippolden von Klitzingen vff Loburgk hat vnser gnedigster Herr, der Admi-nistrator, gnedigst vorgunstiget vnd nachgelassen, das er zu betzalunge etzlicher seinerdringender gleubiger vnnd abwendung dahero besorgenden schadens von CasparErnsten von Oppen vier tausent thaler vf drei Jhar lang die nechstcn ent-lehnen vnndt Jhme derjegenn zur Versicherung vnd vnterpfande das ForwerckTrebitz zum Hause Loburgk gehörende mit allen deßelben Zugehorungen :c. zc. ein-reume.
Xotum Wolmirstedt den 10. Detodris Ximo llumiui 1589.
Registratur im erzstift. Magdeb. Consensbuche v. I. 1567 — 98 f. 758^ 759im K. Staatsarchiv zu Magdeburg.
397) 2. December 1S8S.
Hans v. Oppen Erbsaß auf Warnikam („Warnickeym") stellt derKrügerin zu Paris eine Obligation über 400 Mark, die sie ihm zur Bezahlung