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Religions-Vergleiche Welche zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg ... und ... Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rheyn ... über Das Religions und Kirchen Wesen In denen Hertzogthumben Gülich/ Cleve und Berg/ auch Graffschafften Marck und Ravenßberg ... auffgerichtet worden
Entstehung
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(53.)oder Ihrer Fürstl. Durchl. expresser Befelch an dero Regie-rung ergangen.5. 2. Endlich soll alles das jenige / was obiger Gestalt bey Dieservergleichdieser Pauschhandlung verabscheidet und verglichen ist / nachsollpesterfolgter ratification also fort in allen Landen ohne einige ferratifica-nere Verordnung zur Execution gesetzt und darwider keintionemexception auch keine andere Geistliche und weltliche Sa-tur exe-tzungen / sie haben Nahmen wie sie wollen / und kommencutionge-auch her von wem sie wollen / sie seyen albereit vor diesetzt undeinigesem gemacht/ oder werden künfftig gemacht/ eingewendetexceptio-werden. Massen dan zu desto mehrerer vesthaltung verglichen.daß die bey dem im Jahr 1666. zu Cleve auffgerichtetem Haubt nes dage-und Erb Vergleich bedungene garantie auch auff diese Pausch- gen nichtHandlung extendirt seyn solle. Zu Vrkund un stetvesthaltung eingewenseynd hierüber zwey gleichlautende Recessus auffgerichtet und det werdēvon denen dazu committirten hierunten benentlichen Räthen mögen.unterschrieben / und mit deren Pittschafften besiegelt worden.Geschehen zu Cöllen an der Spree den 26. AprilisAnno1672.(L.S.) Johan Arnold Frey(L.S.) Otto Freyherrherr von Leeradt.von Schwerin.(L. S.) Frantz Freyherr von(L.S.) Laurentz ChristoffGise.Somnitz. m.m.(L.S.) T. A. Henr. Stratman.(L.S.) Joh. Koppen.Als haben Wir obangeregten Vergleich in allen und jedenseinen Clausulis und punctis ratificirt und genehm gehalten /ratificiren / approbiren und halten auch denselben hiemit in al-len und jeden seinen Clausulis und punctis genehm / und ver-sprechen