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Religions-Vergleiche Welche zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg ... und ... Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rheyn ... über Das Religions und Kirchen Wesen In denen Hertzogthumben Gülich/ Cleve und Berg/ auch Graffschafften Marck und Ravenßberg ... auffgerichtet worden
Entstehung
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BechumVor cemPesenizder Paſto.en undSacellant5000.Rihlr.Upstadt.

(4.)§. 11. Es sollen auch der einen oder anderen Religion zu-gethane Jungferen das freye öffentliche Exercitium haben /und wann sie nicht sonsten mit Beichtigern / Predigern=Pasto-ren / oder Seelsorgern versehen seyn / ober sich deren in der nä-he / da sie ohne ihre incommodität hinkommen / gebrauchenkönnen / freystehen und unbenommen seyn / dieselbe absonderlichzubestellen; Da dann auch die Catholische auß des Stifftsmittelen jährlichs mit zwey hundert Reichsthaler zu salariiren /doch daß denen Evangelischen Predigern an dem jenigen / wassie biß anhero auß des Stiffts mittelen gehabt und genossen.nichts abgehe.§. 12. Nechst diesem so soll den Römisch-Catholischen parsVicariæ S. Michaëlis zu Bochum und pars VicariæS. Gre-gorii daselbst bey Execution dieses Vergleichs restituirt / ter-tia pars vicariæ S. Stephani aber zu Camen / bey erster vacantund Abgang des jetzigen possessoris zurück gegeben werden.§. 13. Vnd weil zur Competentz für die Römisch Catholi-sche Pastoren und Sacellanen so in Cleve als Marck die restitu-tion verscheidener beneficien ferner prætendirt worden / Soist verglichen / daß dafür einmahl vor all fünff tausendt Reichs-thaler und biß daran dieselbe würcklich werden abgetragen seyn /die Zinsen davon ad fünff vom hundert gereichet / und denenHerren Pfaltz=Newburgischen deßwegen bey ratification die-ses Recessus gnugsame Versicherung gegeben werden solle.§. 14. Was dann das jenige so dieser Geistlichen Sachenhalber in der Lipstadt zu vergleichen anbelanget / solches sol mitZuziehung des Herren Graffen zur Lippe nach Anweisung desteutschen Friedenschlusses abgethan und eingerichtet werden.Art. II.