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Religions-Vergleiche Welche zwischen Dem Durchleuchtigsten Fürsten ... Friederich Wilhelmen Marggraffen zu Brandenburg ... und ... Philipp Wilhelmen Pfaltzgraffen bey Rheyn ... über Das Religions und Kirchen Wesen In denen Hertzogthumben Gülich/ Cleve und Berg/ auch Graffschafften Marck und Ravenßberg ... auffgerichtet worden
Entstehung
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(7.)zu Brandenburg / rc. in dero Hertzogthumb Cleve die Römischgeband-Catholischen nit allein bey dem jenigen / was sie an Exercitien.habt wer-Kirchen=Capellen=Schulen und Renthen / sie haben Nahmenden beywie sie wollen=gegenwertig besitzen / zu jederzeit gnädigst schüdem jenfzen so sietzen und handthaben / sondern ihnen auch nachfolgende Geist-gegenliche Güter / Vicarien und Beneficia bey Execution diesesVergleichs dergestalt restituiren lassen / daß sie derselben Auff=wertigkümpste und Gefälle von der Zeit an und also in diesem 1672. bestehen.Den Ca-und folgenden Jahren völlig geniessen sollen.theusche1. Die Halbscheid der Pastorat Renthen zu Bimmen.sollenre2. Die Vicarie S. Nicolai zu Weeze.stundet3. Vicarie S. Catharinae in Till.werden.4. Zwey Malder Roggen und vier Thaler Clevisch / so zuden Pastorat Renthen in Kervenheim gehörig / und da-her von dem Catholischen Vicario dem Pastori daselbstenrestituirt werden sollen.5. Zwey Malder Roggen vor den Schulmeister zu Vdem.6. Das Officium Matutinale in Heyen.7. Das Officium S. Annæ in Kervendunck soll dem Pasto-ri restituirt werden.8. Vicarie trium Regum zu Goth.9. Dit reditus Sacelli S. Sebastiani in Cranenburg.30. Halbe Gilde Renthen zu Soensbeck.11. Die zu der Vicarie S. Nicolai zu Ginderich gehörigeRenthen sollen den Catholischen auß der SchleutereyXanten bezahlet werden.12. Auß der Vicarie B. M. V. zu Haminckelen zehen Reichs-thaler jährlichs.Die rudera von der Kirchen zu Düffelwehrt / dabey ih-nen zugleich freygegeben wird / an dem Ort / da die rudera jetzo noch stehen / eine newe Kirch zu bawen / und dasExer-A ij