Vorrede.
Er lebe wohl!
Vat. Langen Schwalbach,
den 2. Lexlemder,17^4.
Dd/
werde / soll / so es dem Höchsten gefäl-lig ist/ und mir durch zufällige Hinder- Fnisse nicht eMgegen/ noch ein mehrers ^folgen.
Vorrede.
Er lebe wohl!
Vat. Langen Schwalbach,
den 2. Lexlemder,17^4.
Dd/
werde / soll / so es dem Höchsten gefäl-lig ist/ und mir durch zufällige Hinder- Fnisse nicht eMgegen/ noch ein mehrers ^folgen.