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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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270 Sorge um Hebung des Wohlstandes durch Fabriken und Bäder.

Statutenrechtes (contra ipsam inentem tabulae novae legissive iuris statuarii) bestehende Gewohnheit, aussergericlit-licli vor Notar und Zeugen oder in anderer Weise ohneRecht und Befugniss in Besitz zu treten, soll nicht fernerstattfinden. In Zukunft soll die Besitzergreifung von Erb-gütern nur vor Richter und Schöffen geschehen. (Meyer,S. 658.)

Das sogenannte Beschliddungsrecht oder ius retractionis(vergl. Band I, S. 235), welches Bürger, die bauen wollten,am Bauen hindern konnte, beschränkte der Rath am 5. Juli1657 auf einen Zeitraum von vier Wochen.

Eine Hauptsorge des Magistrates war, die Fabrikenin Thätigkeit zu erhalten und fremde Fabrikanten durchBegünstigungen herbeizuziehen. Seitdem hat eine langeReihe theils schon ausgestorbener, theils noch fortblühen-der Geschlechter den alten Ruf der Achener Tuchfabrikationaufrecht erhalten oder noch vergrössert. Achener Tücherwetteiferten siegreich auf allen Märkten. Zum Jahre 1656,wohl vor dem Brande, sagt Loyens, der erste Sekretärdes Rathes von Brabant, über Achen, es habe wohlhabendeund reiche Bewohner, die mehr dem Mercurius und demHandel huldigten, als dem Apollo und den Wissenschaften 1 ).

') Karl Franz Meyer, die Achener Fabriken. Achen 1807 S. 44.