Ueberbringung der Reichsinsignien nach Frankfurt. 691
versicherte, dass er solches alles wohl bestelt hätte undwir uns darauf verlassen könten.
5. es findet sich zwar in antiquis relationibus, dass inder Kayserlicher stättischer taffel in die coronationis nur 3statt aachische hrn. deputati, als beyde hrn. bürgermeiste-ren und hr. syndicus, erschienen, Er der rathssecretariusaber zurückbleibe, solches ist auch vor dissmahl also ob-servirt. es haben aber die statt franckf'urtische hrn. bürger-meister an besagte taffel zu unseren hrn. gefragt, wohe der4. aachischer deputatus wäre, massen sie auff der listagesehen, dass ex parte magistratus aquensis 4 deputatiwären, also glaube nicht, dass pro futuro angestossen wer-den solte, wan ein zeitlicher rathssecretarius als mitdepu-tatus sich zu der höchst besagter taffel mithin begebenthäte und zware um dieweniger anstossen solte, als exparte deren Ntirenbergische hrn. nicht allein 3 deputati,sondern auch 3 ad 4 andere hrn. und also deren 6 ad 7an besagter taffel seynd, worinnen zweifelsolin der secre-tarius mit beygewesen sein wird, welches letztere reflec-tendum ich denen deputatis ahnheim gestelt seyn lassenwolle.
pro veritate relationis
A. Alb. Ostlender j. u. Ltus secretarius.