6(58 Ueberbrmgung der Roichsinsignien nach Frankfurt.
nadier mit auffgepflantzten bajonetten gierigen:) sanibt allebagage, wie auch die den schluss machende musquettirenvorbey passiren, und folgte fast hinter uns, dergestalten,dass wir nunmehr von gülisch- und cöllnischen trappen es-cortirt wurden; da wir nun dem dorff vorbey auff denordinarie cöllnischen fuhrweeg auff die statt cöllen zu mar-chirten, da käme einer zu pferd (: dem vernehmen nachein Notarius:) auff uns angeritten, stunde vom pferd ab undmachte ein ordinari compliment, wobey er sagte, man wärecöllnischer seiten verwundert, dass wir mit ein so starckescorpo frcmbder trouppen in seines gnädigst. Hrn. landt(: wohe ilime das jus territoriale zugehörte:) hineinfallen thä-ten; hinter ihm folgte auch ein cliurcöllnischer commissarius,welcher uns desshalb ferner zu sprechen und das seinigedabey zu observiren wissen wolte, immittelst wolte er alsscliulteiss dieses churcöllnisclien ambts, worinnen wir defacto waren, uns das glaytt geben.
worauff dieser seits vom lirn. Sindico Heyendall ge-antwortet wurde, dass die zwischen beyde höchste chur-fürstliche Dclil. Dclil. dieser unser Yergleitung halberobwaltende oder entstehen könnende differentien uns zu-mahlen nicht angehen tliäten, vielweniger wir uns darinnenzu mischen gedächten, auch an demjenigen, was von seitenseiner churfürstlichen Durchlaucht zu Pfaltz vorgenohmenwürde, kein theil nehmen thäten, sondern den mit dencapitular Herren Deputirten aussgesehenen tag und routean seiner churfürstl. Dclil. zu cöllen und pfaltz bereitsnotificirt hätten, wie mir nun wiederumb marschirten undferner auff cöllen anfuhren, so käme nahmens seiner churf.Dchl. von cöllen olmgefähr eine stund vor cöllen sichererH, dem vernehmen nach ein chur-cöllnischer lioffrath hr.Ernst auff uns an und wiederhohlte, dass die chur-cöllnisclieregierung mit befrembdung erfahren thäte, dass wir mitein so starckes corpo frembder trouppen in ihres gnädigst.H. land hinhein gekommen wären; wrauff H. syndicusHeyendall diesen H. Hoffrath ebenfalls antwortete dieselbigeformalia, wie latere praecedenti dem notario per eundemDnum. syndicum gegeben worden ist, quorum hisce fit re-latio. hierauff sagte besagter hr. Hoffrath, wir mögten un-