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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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Zwei Achcner historische Gedichte des 15. u. 16. Jahrhunderts. 635

sitzenden Patriziern ausüben, und selbst wiederum durch diejährlich eintretende Wiederwahl gezwungen sein sollten, daseigene' Verhalten durch die Rücksicht auf die Bürgerschaftbeherrschen zu lassen, von der sie ihren Auftrag erhielten.Beides kam durch die Umgestaltung der Verfassung im Jahre1477 in Wegfall. Von welcher Seite die Anregung dazuausgegangen ist, wissen wir nicht; jedenfalls konnte sie nurden Wünschen sämmtlicher damals dem Rathe angehörendenMitglieder entsprechen, und musste sie zur Folge haben, dassfortan an der Spitze der städtischen Verwaltung eine ge-schlossene Zahl von Personen stand, die sich in dieser be-vorzugten Stellung bis zu ihrem Tode völlig sicher fühlten.Die gegenseitige Ueberwachung der verschiedenen Elementeder Raths Versammlung kam eben so wenig mehr zur Geltung,wie die Rücksichtnahme des einzelnen Gewählten auf seineAuftraggeber. Auf einem Umwege war der Erbrath, aller-dings in anderer Zusammensetzung als nach der ursprüng-lichen Verfassung, wieder hergestellt. Die Patrizier und diedurch Wahl in die Versammlung gelangten Handwerker oderGewerbtreibenden standen sich in diesem Kreise völlig gleich,fühlten sich durch gemeinsame Interessen in gleichmässig ge-sicherter Stellung verbunden, waren darauf angewiesen, unter-einander Nachsicht zu üben, wenn es deren bedurfte.- Undes bedurfte deren nur zu sehr. In diesem, nun nicht mehreinem Stande angehörigen Regimente hat sich eine Corrup-tion entwickelt, welche alles weit hinter sich lässt, was manvor Jahren dem ausschliesslich von Patriziern besetzten Erb-rathe mit Recht vorgeworfen hatte, was die Handwerker indem kurzen Zeiträume ihrer thatsächlichen Herrschaft, sichhatten zu Schulden kommen lassen. Die Mitglieder des Rathesund eine Anzahl eng mit ihnen verbündeter Personen eineVereinigung, welcher die Zeitgenossen den treffenden Namendie Kette" beilegten, haben Jahre lang die Verwal-tung der Stadt zu ihren persönlichen Zwecken ausgebeutet.Ihrem Kreise waren allein die einzelnen Beamtungen zugäng-lich ; das durch Kauf oder Bestechung erlangte Amt wurdedann von dem einzelnen Inhaber rücksichtslos ausgebeutet,sowohl durch Missbrauch der Gewalt wie durch schnöde Feil-bietung ungesetzlicher Nachsiclit. Accisen und Auflagen kamen