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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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590 Zwei Achener historische Gedichte des 15. u. 16. Jahrhunderts.

neuer Zunftmitglieder soll in Zukunft nur noch die Zustim-mung der beiden in den Rath abgeordneten Zunftgenosseneingeholt werden müssen, und ohne jede Widerrede ist jedeBeschwerde der Handwerker im liathe zur Verhandlung zubringen. Dem Erbrathe wird dagegen ausdrücklich für alle Zu-kunft die bisherige Art und Weise seiner Ergänzungdurch Cooptation zugesichert. Diese Befestigung seinerschwer erschütterten Stellung hatte aber das Patriziat nichtbloss durch die Zulassung der Handwerker zum Rathe, son-dern auch noch durch besondere Concessionen erkaufen müs-sen, welche, am Schlüsse des Vertrags kurz ausgesprochen,ausserordentlich bezeichnend sind für den gesellschaftlichenund wirthscliaftlichen Zustand, der jenen Bewegungen zuGrunde lag, und dessen Aenderung nicht minder gebieterischgefordert wurde als die politische Anerkennung der Zünfte.Dasgrosse Mahlgeld" wurde abgeschafft, d. h. die Abgabe,welche von den zur Brodbereitung eingeführten Früchten undsonstigen Producten erhoben wurde. Sie war nach den Abgabenvon Wein und Bier die einträglichste der städtischen Verbrauchs-steuern, bildete mit diesen beiden zusammen die grossen Accisenim Gegensatz zu zahlreichen geringfügigen ), und muss von derMehrzahl der Bevölkerung als drückend und ungerecht empfun-den und verurtheilt worden sein, so dass die Beseitigung dieserUrsache der Vertheuerung des Brodes als ein wirksames Be-schwichtigungsmittel erschien. Wichtiger für die Entwicklungdes gesammten Verkehrs war die andere dem Rathe abgedrungeneConcession, dass fortan den Bürgern gestattet sein solle, untereinander den Zinsgulden zu nehmen und zu geben. Damit wur-den die Schranken hinweggeräumt, welche das canonische Zins-verbot der vollen Nutzbarmachung des Capitals gezogen hatte,und das einfache Darlehen mit Zinsversprechen trat an dieStelle der verschiedenen schwerfälligen Geschäfte, welche bis-her nothdürftig seine wirthscliaftlichen Functionen ersetzt hat-ten -). Dies musste vor allem dem Handwerkerstande eine

') Vgl. die Uebersiclit bei Laurent, S. 67 ff.

2 ) Wenn die Urkunde hier ausdrücklich als einer Analogie derLeibzuchtgulden gedenkt, welche die Stadt zahle, so ist dies einedurchaus zutreffende Berufung auf die Rolle, welche die Leibzuchts-verkäufe im städtischen Haushalt spielten: sie ersetzten eben theil-weise das zinsbare Darlehen.