Zwei Achener historische Gedichte des 15. u. 16. Jahrhunderts. 589
seitigung der Geldverlegenheiten eine direkte Steuer (Schätzung)einzuführen, diesem Plane aber nicht bloss Weigerung seitensder Handwerker entgegengesetzt wurde, sondern auch diekategorische Forderung einer Rechenschaft über die bisherigeVerwaltung. Die Urkunde gewährt wichtige Aufschlüsse undden genauesten Einblick in die damaligen Verhältnisse. Alsgleichberechtigte und politisch anerkannte Contrahenten stehenbei diesem Vertrage den alten Inhabern der Regierung, Bür-germeistern, Schöffen und Rath, die Zünfte gegenüber, welchedurch die Schneider j^Schroeder) vertreten werden. Ausserdiesen sind noch acht Zünfte genannt: die Bäcker, Brauer,Schmiede, Wollarbeiter, Schuhmacher, Gerber, Pelzwirker undZimmerleute; die zu jeder Zunft gehörigen Nebengewerbe(„zubehorende ambacht") werden in den Vertrag mit einge-schlossen '). Nicht angeführt sind die Fleischer, was die Er-zählung gleichzeitiger Quellen bestätigt, wonach diese Zunftsich jeder Opposition gegen die herrschenden Geschlechter ent-halten hat 2 ). Das wichtigste Recht, was den Handwerkernin diesem Abkommen eingeräumt wurde, war die wirklicheTheilnahme an der Rathsversammlung. Jede Zunft soll fortanzwei ehrbare, wohlbeleumundete Männer wählen, von denenje einer jedes Jahr durch Neuwahl zu ersetzen ist, so dass,abgesehen von der Hälfte der Erstgewählten jeder zwei Jahreim Amte bleibt. Diese achtzehn Abgeordnete der Handwerkersollen jeder Rathssitzung und jeder Verhandlung über jedeArt von Sache beiwohnen; sie dürfen ausserdem alle, dieZünfte irgendwie berührenden städtischen Angelegenheiten mitsechs Angehörigen ihrer Zunft besprechen. Zur Aufnahme
') Es sind das die späteren sog. Splisse, die Vertheilung derHandwerke in Zünfte hat später vielfach gewechselt. Vgl. Qu ix, Be-schreibung von Achen, S. 147 ff.
2 ) So die beiden Kölner Chroniken (vgl. Anlage 1 und 2), welchekurz aber richtig über den Hauptpunkt der Abmachung berichten,während die Achener Chronik so wenig wie einer der späteren Chro-nisten' sie kennt. Wenn die Cronica von 1499 die Zurückhaltungder Fleischer durch die Erinnerung an die ihnen 1278 zu Theil ge-wordene Bestrafung wegen der Ermordung des Grafen von Jülicherklärt, so hat schon Meyer, S. 37G, Note 2 darauf hingewiesen, dassvon letzterer keine Quelle redet.