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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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510 Verkehr der Katholiken mit dem Papste. Säcularfeier d. Reformation.

sämmtliche Felder gehörig bestellt und abermalige Be-sorgnisse wegen Mangels und Theuerung bei der nächstenErnte beseitigt würden. Die Regierung versäumte nicht,diejenigen Ortschaften lobend namhaft zu machen, welcheden Nothleidenden Unterstützung gewährten. Dennochherrschte der bitterste Mangel. Die öffentlichen Blätterberichteten von Fällen des Verhungerns, schlugen vor, mansolle zu Gras, Moos und Baumrinde seine Zuflucht nehmen.Die Unsicherheit hörte nicht auf, und die Regierung wieder-holte am 17. Mai eine Warnung vom 4. Februar gegensolche, welche durch Drohbriefe bestimmte Geldsummenvon Wohlhabenden zu erpressen suchten. Am 26. Märzhatte sie angezeigt, dass ausser den sechstausend in densüdlichen Bezirken schon vertheilten Scheffeln ostseeischenRoggens noch fünf und vierzig tausend Scheffel in dennächsten Tagen in Köln ankommen würden.

Am 12. Mai erschien ein die katholischen Unterthanenbetreffender königlicher Erlass, welcher denselben in Reli-gions- und Gewissenssachen sich an den Papst zu wendengestattet, aber in der Weise, dass Gesuche dem betreffen-den Bischof oder Generalvicariat zur Prüfung vorgelegt, vondiesem durch den Oberpräsidenten an das Ministerium undendlich vom Ministerium nach Rom befördert werden sollen.Nur die allein das forum poenitentiale, Bussgericht, be-treffenden, an die poenitentiaria romana zu bringendenGewissenssachen oder die dem Papste vorbehaltenen Ab-solutionen und Dispense sind von dieser Regel ausge-nommen."

Es war zu erwarten, dass bei der bevorstehenden drit-ten Säkularfeier des Auftretens Luthers, gleich wie beiden zwei vorhergehenden, Deutschland in eonfessionellerAufregung sein würde, an welcher auch Achen seinenAntheil haben sollte. Ein Bewohner des nahen Burtscheid,J. E. A. Stiegler, hatte eine Broschüre von 18 Seitenherausgegeben unter dem Titel:Choräle für die Feierdes dritten Reformations - Jubiläums". Die Choräle hatteer dem Könige gewidmet. Diese entsprachen keineswegsdem Geiste, welcher sich in der Verordnung des könig-lichen Ministeriums des Innern vom 3. Juni 1817 kundgab