Druckschrift 
2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
Entstehung
Seite
381
Einzelbild herunterladen
 

Schöffengericht. Vogtmeierei.

381

btirgermeister, aus den adeliclien oder anderen angesehenenBürgern genommen werden. Dieser durfte auch mit Ueber-gehung des Raths aus jedem Theile der Bürgerschaft ge-wählt werden, durfte sogar ein Fremder sein, der alsdannmit der Bürgermeisterwürde das Bürgerrecht erhielt. Vonden Rathsbeamten blieben Bürgermeister nnd Werkmeisterein Jahr, alle Beamten der Neumännerzunft drei Jahre imAmt und konnten erst nach Ablauf eines Jahres eines dieserAemter erhalten. Nur die Bürgermeister empfingen eineihrer Mühewaltung angemessene Besoldung. Nachtwäch-ter, Thorschreiber, Thorwächter, Diener des Raths, derBeamten und Zünfte, Soldaten, Förster u. s. w. konnten aufLebensdauer angestellt sein. Die gesammte Regierung undVerwaltung befand sich in Händen der Bürgermeister unddes Kleinen Raths, der tlieils in corpore, theils durchRathsämter, z. B. durch das Rentamt, Bauamt, Weinamt sieführte. Auch die Gerichtsbarkeit ward vom Kleinen Rathoder unter dessen Leitung, wie im Werkmeister-, Verhör-und Kurgericht gehandhabt.

Der grosse Rath versammelte sich nur, wenn Wahlenvorgenommen, Eigenthum der Stadt verkauft, oder einTodesurtheil bekannt gemacht werden sollte.

Neben den städtischen Obrigkeiten befanden sich zweipolitisch von der Stadt unabhängige Gewalten: das hoheSchöffengericht und die Jülichsclie Vogtmeierei. Das ersteretrat als kaiserliches Gericht auf, ergänzte sich selbst ausden Familien der Patrizier und dem niedern Adel der Nach-barschaft, behauptete, dem Rath nicht untergeben zu sein,und versuchte bisweilen ein Aufsichtsrecht über denselbengeltend zu machen. Die Vogtmeierei über Achen besassbekanntlich der Kurfürst von der Pfalz als Herzog vonJülich. Der Vogtmeier betheiligte sich an der Gerichtsge-walt, bezog manche Brüche, vollstreckte manche Ürtheiledes Schöffengerichts, übte ein Schutzrecht über die Stadtund nahm eine schiedsrichterliche Gewalt in inneren Streitig-keiten in Anspruch^ " "

*) Clem. Theod. Perthes, polit. Zustände und Personen in Deutsch-land zur Zeit der franz. Herrsch. Gotha 1862, S. 149 f.