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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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Achcn durch hessische und weimarsche Truppen bedroht. 251

der französische Marschall de Guebriand ') den kaiserlichenGeneral von Lamboy und den baierischen General vonMercy auf der S. Thönis- oder Husener Haide bei Uerdin-gen. Da die ihm untergebenen hessischen und weimari-schen 2 ) Truppen nach ihrem Siege anfingen, das Land zudurchstreifen, sandte der Magistrat von Achen an denMarschall Abgeordnete, um Neutralität zu erlangen, undbot dafür einige hundert Paar Pistolen und Sättel. DieAbgeordneten kehrten mit der Meldung zurück, dass manmehrere tausend Paar und monatlich 12,000 Rthlr. verlange.Auf die Hülfe einiger benachbarten Besatzungen vertrauend,rüstete der Rath sich zur Gegenwehr. Der Kaufmannschaftund den Frauen wurde gestattet, sich in Sicherheit zubringen, die übrige waffenfähige Mannschaft durfte dieStadt nicht verlassen, der es gethan, wurde unter An-drohung einer Strafe von 100 Rthlr., die später auf 100Dukaten erhöht wurde, zurückberufen. Am 10. Mai warenan einigen Stellen die Stadtgräben um 16 Fuss erweitert,Pallisaden errichtet, auch fünfzehnhundert Mann meist ausden spanischen Besatzungen angeworben und unter denStadtobersten von Goltstein gestellt worden, dessen Auf-gabe es war, das Achener Gebiet zu beschützen. Derfeindliche General Rosen, welcher die Burghäuser Vriettenund Wilhelmstein eingenommen hatte, Hess dem Magistratdie Aulforderung zugehen, sich mit ihm wegen der Con-tribution zu verständigen. Der Rath wies dies ab, Rosenaber liess einige Mühlen abbrennen und mehrere Bauernaufheben, worauf Goltstein ein Commando Stadtsoldatenund Bürger dem Rosen nachsetzen liess, das fünfzig Reitertödtete und selber einen Verlust von zehn bis zwölf Mannhatte. Dass die Stadt ihre Mannschaft aus den spanischenBesatzungen zu Limburg, Stephanswerth, Roermond und

') Seit dem Jahre 1685 hatte Frankreich unter dem KardinalRichelieu au dem dreissigjährigen Kriege zum Nachtheil des KaisersAntheil genommen. 2 ) Iu dem Protokollbuche des Würseler Send-gerichts heisst es zum Jahre 1642: Am Aschermittwoch ist wegendes hessischen Ein- und Ueberfalls nicht verhandelt worden,