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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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Stadt und Kapitel. Das Waisenhaus.,

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von 1000 Pfund lötliigen Goldes, wenn zwei Tage nachder Insinuation den Stiftspächtern die erpressten Malter-gelder nicht erstattet würden. Der Rath liess sich durchdiese Einsprache nicht irre machen, um so weniger, da am24. Dezember 1638 der kaiserliche Marschall, Graf Picco-lomini, mit 800 Mann zu Fuss und 150 Mann zu Pferd indie Stadt eingerückt war. Er blieb bis zum 23. Mai 1639.Mit dem Kapitel fand sich die Stadt nach Abzug- derTruppen mit 500 Rthlr. ab, ordnete ferner auch ihre An-gelegenheiten mit demselben in Bezug auf die Türken-steuer, auf dessen Pächter und Beamten und auf die Be-sitzungen der S. Johannisbruderschaft. Was Alles derErzbischof Ferdinand im Jahre 1640 bestätigte.

Vor dem siebenzehnten Jahrhundert wurden in Achenarme Waisenkinder von wohlthätigen Menschen aufgenom-men oder vom Magistrat in geeigneten Familien unter-gebracht, bis der Licentiat der Theologie und Kanonikusan der S. Gudulakirche in Brüssel, Johann von Assendoncqund seine Schwester Anna ein Waisenhaus mit einer Jahres-rente von 600 brabanter Gulden ä 20 Mark Achensch stif-teten. Am 9. Juni 1639 wies der Magistrat denselben einHaus in der Wirichsbongardstrasse am Bache an, dessenGarten an den des Kapuzinerklosters gränzte. Die Stadtversah dasselbe mit dem nöthigen Hausgeräthe, lieferte dasHeizungsmaterial, Getreide und zehn Jahre hindurch jähr-lich tausend Reichsthaler, befreite dasselbe von allen Lastenund stellte ihm aus dem Rath zwei Provisoren, die jährlichfür dasselbe eine Collecte durch die Stadt hielten. DieWaisenkinder, anfangs vierzehn an der Zahl, wohnten demGottesdienste in der S. Foilanskirche bei und erhieltenUnterricht im Lesen, Schreiben, Rechnen und in der Re-ligion. Die erkrankten Kinder wurden ins Gasthaus ge-tragen. (Vergl. Urk. in Quix, Beiträge IL, S. 91 ff.)

Im Jahre 1639 wurde der sogenannte Gloclienlüang,d. h. diejenige' Umgebung der Stadt, welche den einzelnenPfarren derselben zugewiesen war, geometrisch festgestellt.Was ausser dem Bereiche des Glockenklanges lag, gehörte

den Reichsdörfern an. Das auf dem rechten Ufer derWurm gelegene städtische Gebiet gehörte zum Dorfe Wtir-