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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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Besatzung in Achen.

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Rheinseite durch die vielen Kriege und Verheerungen nichtzu einer gedeihlichen Entwicklung kommen liess.

Als Kaiser Matthias am 10. März 1619 gestorben war,wurde sein Vetter, der Herzog Ferdinand von Steiermark,am 18. August desselben Jahres zu Frankfurt von den Kur-fürsten zum Nachfolger erwählt und dessen Krönung aufden 9. September in der Bartholomäuskirche in Frankfurtfestgesetzt. Der Achener Magistrat wurde eingeladen, dienöthigen Reichsinsignien einzusenden.

Kaiser Ferdinand II. 16191637.

Die Bürgermeister Joachim von Berchem und Diedericlivon Speckheuer nebst dem Stadtsyndicus Lambrecht Nut-ten, welche die Insignien überbracht hatten, ermangeltennicht, anf Achen als auf den herkömmlichen Krönungsorthinzuweisen. Man machte sie aber auf die im Reiche aus-gebroclienen Bewegungen aufmerksam, welche eine Be-schleunigung der Krönung nothwendig erscheinen Hessen.Mit dem 1618 in Prag ausgebrochenen Aufstande hatteein Krieg begonnen, der dreissig Jahre hindurch die ge-segneten Fluren Deutschlands verwüsten sollte. Durch den-selben wurde auf mehrere Jahre die Aufmerksamkeit vonAchen abgelenkt. Am 14. September liess der Kaiser derStadt einen Revers ausstellen, durch welchen derselben er-klärt wurde, dass seine Krönung in Frankfurt ihr in ihrenRechten und Privilegien keinen Abbruch thun sollte. Einenähnlichen Revers hatten ihr auch die Kurfürsten am 10.September ausgestellt.

Zur Aufrechthaltung der durch die zweite Restitutioneingeführten Ordnung war eine Besatzung in Achen zurück-geblieben, deren Unterhaltung der Stadt zur Last fiel. ImJahre 1624 wurden der Bürgermeister Albrecht von Schrickund der Syndik Niitten nach Wien an den Kaiser geschickt,um diesen zu bitten, die Besatzung zurückzunehmen. DemKaiser erschien dies nach den Berichten, welche ihmüber Achen zugegangen waren, nicht thunlich. Er wiesden Rath an, den Bestimmungen des Tridentiner Conci-liums über Eheschliessung gemäss auf den an drei Fest-tagen nach dem Hochamt in den Pfarrkirchen üblichen