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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
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166
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1G6 Verhandlungen des Rathes mit Lüttich und Jülich.

Diese sandten ihre Käthe nach Aclien, welche fast, einganzes Jahr vergebens in Angelegenheiten des Glaubensund der öffentlichen Ruhe arbeiteten, ein Beweis, welchdurchwühlten Zustände damals in Achen bestanden. Auchder Kaiser ordnete eine Gesandtschaft an Achen ab, welchedie Bürger ermahnte, sich an den Rathsbeschluss von 1560zu halten, die Prediger (praedicantes), die vor Allem vomGlauben abgefallen und Verkündiger des neuen Evange-liums geworden seien, zu verbannen. Am 8. Oktober 1580zeigen katholische Bürger dem Magistrat an, dass dieKaufleute, welche in dieser Stadt mit Kupferschmelzen sichbeschäftigten, alle Ketzer seien, den Leuten ihres Glaubensallein Arbeit übertrügen, und dass sie selber zu dieser ge-wohnten Handarbeit nicht mehr zugelassen würden; sogardie Spenden von Almosen, die doch von ihren katholischenVorfahren gestiftet worden, würden ihnen versagt undLutheranern und Calvinisten zu gleichen Tlieilen gegeben.Im Monat November langten in Achen Subdeiigirte desKaisers an, von Seiten Gerards von Groisbroeck, Kardinalsund Bischofs von Lüttich, Heinrich von Vlatten, Probstdes Achener Marienstifts und Domherr zu Lüttich, GottfriedTaxis, Licentiat und Rath des genannten Bischofs, vonSeiten des Herzogs von Jülich Wilhelm von Harf, Herr zuAlsdorf-Kerpen und Htirdt, Werner von Gymmenicli, Herrzu Gymmenich und Dr. Walter Fabricius. Diese legendem Rath ans Herz, was der Kaiser, was die benachbartenFürsten in Achen zur Erhaltung des katholischen und zurEntfernung des protestantischen Glaubens gethan, ermahnenihn, das zu thun, was er im Jahre 1559 dem Kaiser Fer-dinand, dem König Philipp von Spanien, dem Herzoge vonJülich aufs Heiligste zugesagt hätte; auch rufen sie demRath, ihn tadelnd, das Edict vom Jahre 1574 ins Gedächt-niss zurück, das er unvorsichtig gegen frühere Rathsbe-schlüsse und Versprechungen erlassen habe, durch welchesvon der neuen Lehre Angesteckte in den Rath aufgenommenund dieser in sich gespalten wurde. Als Grund, warumsie für Entfernung eines jeden vom katholischen Glaubenabweichenden Bekenntnisses sind, geben die Commissarienvor Allem den an, dass gleich beim Beginn des Lutherthums