Zulegers Urtheil über die confessionellen Verhältnisse Achens. 151
sind, so sollen sie durch ihr Ansehen und für ihren Theilden Prediger in einem Spital, das sie zu verwalten haben,predigen lassen und ihn darin schützen und handhaben.Es sei kein Zweifel, dass, wenn er acht Tage predige,geschweige einen Monat, fast die ganze Stadt auf ihreSeite treten würde. Es kenne Jedermann die Pfaffen undihren Haufen, die sich besonders an diesem Orte voranderen übel verhalten.") Der von den Ständen aus Augs-burg geschickte Prediger soll den Schreiern die Mäulcrstopfen. Die Protestanten vertrauen ganz auf ihre Con-fessionsverwandten. Zum Schluss folgt noch Abschrifteines Schreibens des erwählten Erzbischofs von Köln, Joh.Gebhard, Graf von Mansfeld, d. d. Bruel, 2. Juli 1559, woriner den Achenern mittheilt, dass er, der Erzbischof, derBischof von Lüttich und der Herzog von Jülich vom Kaisermit einer commissarischen Untersuchung betraut seien, unddass bald Käthe abgesandt werden würden; bis dahin mögeman sich jeglicher Neuerung enthalten.
Aus dem Inhalt einer Supplication der Bürgermeisterund des Rathes der Stadt Achen an den Reichstag zu Augs-burg vom 1. Juli .1559 gegen das Kapitel'des Marienstiftesgeht hervor, dass letzteres in diesen Zeiten der Agitationdie Kirchenschätze in Sicherheit gebracht hatte. In der imBerliner Archiv aufbewahrten Supplication heisst es: Dieder Kirche von U. L. Frauen gehörigen herrlichen Klein-odien seien bis dahin in Gewahrsam des Kapitels gewesenund an den hohen Festtagen immer zum Schmucke der Kircheverwandt worden. Dies sei in den letzten sechs bis siebenJahren unterlassen worden und es sei demnach der Verdachtentstanden, dass selbige verbracht oder durch minder kost-bare ersetzt worden, was nur in besondern Nothiallcn, dieliier nicht vorhanden, gestattet sei. Der Rath habe beidem Stifte nachgefragt und gebeten, es mögen die Klein-odien am folgenden Puriiicationsfeste wieder ausgestelltwerden. Das Stift habe geantwortet, obgleich der Rath mitden Kleinodien nichts zu schaffen habe, die betreffendenGegenstände seien wegen der Kriegsläufe sicher und ge-heim untergebracht, könnten auch in wenig Tagen nichtzurückgeschafft werden, sollten jedoch beim nächsten Oster-