134 Achen-hält 1530 zu Augsburg an dem kathol. Glauben fest.
In diesem Jahre war Heinrich von Baiern Stiftsprobst.Er resignirte zu Gunsten des Jtilich'schen Kanzlers Johannvon Vlatten und wurde Fürstbischof von Lüttich. In derProbstwürde folgte dem Johann von Vlatten Heinrich vonVlatten und diesem Karl von Metternich, Chorbischof' undKanonikus der Metropole Trier.
Die in diesem Jahre in Schwaben, am Rhein und inThüringen ausgebrochenen Bauernaufstände, die Einfälle derTürken in Oesterreich und die Kriege des Kaisers mitFranz 1. von Frankreich berührten Achen nur insofern, dasses sein Contingent oder entsprechende Geldsummen stellenmusste. An den verschiedenen Reichstagen betheiligte essich. Den von Augsburg, welchen im Jahre 1525 Erzher-zog Ferdinand, Bruder des Kaisers, berief, beschickte esdurch Leonard Eck und Arnold Wimmerbed, den von Speier1529, auf welchem der Name Protestant für die Gegner deralten Kirche aufkam, durch Leonard von Edelband undPeter von Inden. Auf dem zu Augsburg 1530, auf 1 welchemdie Anhänger Luthers dem Kaiser ihr Glaubensbekenntniss,augustana confessio, überreichten, schickte es den ArnoldWymmer und den Johann Bull und liess den Ständen desReiches durch diese die Erklärung abgeben, dass es andem Glauben der Väter festhalten werde. In dieser Er-klärung lag für Achen nach den Anschauungen jener Zeitdie Berechtigung, den neuen Glauben von seinem Gebietefern zu halten, wie diejenigen Stände und Städte desReiches, welche sich für die Lehre Luthers erklärt hatten,in Bezug auf den alten thaten. Nach dem später von bei-den Religionsgenossenschaften in Anspruch genommenenGrundsatze, dass derjenige über den Glauben bestimme, derim Besitze der Regierung sei — cuius regio, eius religio— wechselten einzelne Theile wiederholt den Glauben, diePfalz that das in einem Zeiträume von dreissig Jahren vier-mal! Nahmen die Unterthanen den ihnen aufgenöthigtenGlauben nicht an, so wurde ihnen eine Frist, gewöhnlichvon einem Jahr und sechs Wochen gegeben, über ihre Habezu verfügen und auszuivandern\ Glaubens- und Gewissens-freiheit kannte man nicht.
Noch vor dem Reichstage zu Augsburg war Karl V.