Martin Luther. Religiöse Neuerungen. 131
Geldsummen wechselten aber nach den Umständen. Wäh-rend der inneren Bewegungen der Stadt war es dem Reichs-pfennigsmeister oft schwer, auch nur geringe Leistungenaufzutreiben. Die noch in der Privilegiumsurkunde Karls V.vom Jahre 1520 gewährte Steuerfreiheit wird sich aufausserordentliche Beiträge bezogen haben.
Martin Luther, ein Augustinermönch und Professor derTheologie an der Universität Wittenberg, welcher nachBeeck S. 255 vom Provincial Dr. Foebgen dem Visitator desAchener Augustinerklosters als Begleiter beigegeben wordenwar, hatte durch Anschlagen von 95 Thesen oder tlieo-logisen Streitpunkten an die Schlosskirche am 31. Oktober1517 eine grosse Bewegung und durch das Verbrennen derpäpstlichen Bannbulle und des kanonischen Rechtes am10. Oktober 1520 vor dem Elsterthor zu Wittenberg einenunheilbaren Riss in der Kirche veranlasst. Es bildeten sichbald verschiedene religiöse Richtungen, Wiedertäufer, Re-formirte u. A., deren Anhänger im Laufe des sechszehntenJahrhunderts vielfach in die religiösen Wirren Achens ver-wickelt waren. In den ersten Jahren der vollständigenTrennung Luthers von der katholischen Kirche ist vonAnhängern seiner Lehre in Achen noch nicht die Rede,wohl aber kann eine Wahrung gegen dieselbe erkanntwerden in der Stiftung einer donnerstägigen Sakraments-inesse, welche jede Woche an dem grossen Altare in S.Foilan abzuhalten sei. Lambert Münten, Kanonikus an derLiebfrauenkirche errichtete im Jahre 1521 die Stiftung.Im folgenden Jahre begann die Sakramentsbruderschaft,welche heute noch blüht. Sie hat in den 350 Jahren ihresBestehens viel Gutes gewirkt und stets die angesehenstenBürger zu Mitgliedern gehabt. Ein Arnt von Aich, der1514 als Buchdrucker in Köln lebte, wurde später seinesLutherthums wegen verfolgt. Ann. des hist. Vereins für denNiederrhein XIX, 67 ff.
Nach den Rathsprotokollen, welche der Achener Stadt-schreiber Balthasar Münster dem Geschichtschreiber P. Beeck
Ross und 200 zu Fuss oder 1100 Gulden. (Zeilern, Geographie derzehn Kreise, Frankfurt 1694, S. 897.)