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2 (1874) Vom Jahre 1400 - 1865 : mit Ill., 8 Beil. u. Reg.
Entstehung
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Einzug d. erw. Königs in Achen. Krönungsmahl u. and. Festlichkeit. 127

An ihrer Stelle erhob sich im vierzehnten Jahrhundertder Prachtbau des Ritters Chorus, das jetzige Rathhaus,dessen herrlicher Saal bis auf Ferdinand I. 1531 den Königmit den Reichsfürsten zum Krönungsmahle aufnahm.

Die bei den Krönungen stattfindenden Feierlichkeitentragen einen fast stereotypen Charakter an sich, welcherschon in dem Berichte Widukinds in seinen allgemeinenUmrissen sich vorgezeichnet findet und im Ganzen bis aufdie neuere Zeit festgehalten wurde, wenn auch Zeit, Ge-schmack, Bediirfniss und Zufall manches Unwesentlicheänderten. So nennt die goldene Bulle die persönlicheBedienung durch die Kurfürsten eine hergebrachte, und alsbeim Krönungsmahle Maximilians I. ein Rangstreit sicherhob zwischen den Städten Frankfurt und Nürnberg, ver-wies der Hofmarschall auf sein Ceremonienbuch (registrum),in welchem die Reihenfolge der Plätze verzeichnet war l ).Bei der Krönung Sigmunds hatte der Abt von Corneli-münster fungirt. Darauf sich berufend will bei der Krö-nung Karls V. der Abt an dem Abende, wo der König, inAchen angelangt, in den Dom eintritt, diesen nebst denErzbischöfen von Köln und Mainz begleiten, was ihmjedoch nicht gestattet wird, weil es nur dann geschehenkönne, wenn die Kurfürsten selbst nicht anwesend seien.Als beim Krönungsmahle Rudolfs I. der Erzbiscliof vonKöln zur Rechten des Königs seinen Sitz einnahm, erhobder Erzbiscliof von Mainz dagegen Einsprache, gab abernach. Rudolf stellt diesem eine Urkunde aus 2 ), dass da-durch weder ihm noch seiner Kirche Beeinträchtigung ge-schehen soll 3 ). Auch wegen Vortritts werden oft Miss-helligkeiten erhoben. So wird durch den Streit, welcherzwischen dem Herzoge von Jülich und dem GesandtenKursachsens entsteht, der Einzug Karls V., der um zweiUhr Nachmittags geschehen konnte, bis zum Eintritte derDämmerung aufgehalten. Konrad, Bischof von Metz und

') Coronatio Maximiliani I. bei Marquard Frelier rerum germ.scriptt. curante B. G. Struvio. Argentor. 1717. T. III. p. 24 sqq.2 ) Quix Cod. dipl. S. 149. 3 ) Die goldene Bulle jedoch j bestimmtdem Kölner Erzbiscliof ausdrücklich beim Mahle die Stelle zurRechten des Königs.