Schlechte Verwaltung des Stadtvermögens. v 119
ihn zur Rechenschaft zu ziehen. Um dieses zu bewirken,habe man ihn festgehalten, denselben jedoch gegen geringeSicherheit noch vor Eintreffen des kaiserlichen Mandatswieder freigegeben; nur den Peter von Inden habe manlänger in Haft gehalten, weil er gezögert, Bürgschaft zuleisten. Darauf legte Hitzhover nachfolgendes Verzeichnissder Schuld vor: Im Jahre 1506 wurden unter den Bürger-meistern von Wylre und Adam Münthen verkauft 161 Gold-guklen Erb- und 1001 Goldgulden Leibrenten, im Jahre
1507 unter dem Bürgermeister Gilles zu dem Bischofsstabund Peter von Inden 193 G. Erb- und 1293 G. Leibrente,
1508 unter den Bürgermeistern von Dreiborn und Petervon Stoltz IOIIV2 G. und noch einmal 434 G. Erbrente,
1509 unter den Bürgermeistern von Hoenkirchen und Petervon Inden 897 G. Leib- und 404 G. Erbrenten, 1510 unterden Bürgermeistern Peter Kolyn und Peter von Stoltz 1494G. 4 Mark und noch einmal '286 G. Leibrente, 1511 unterden Bürgermeistern Eberhard von Haren und Adam Mün-then 926'/ 2 G. Leibrenten und 229 G. Erbrenten, den Gul-den zu 6 Mark gerechnet, endlich 1512 unter den Bürger-meistern Wilhelm Kolyn und Peter von Inden 191V 2 Goldg.und 1 Ort Leibrenten; ferner hätte der Werner im Jahre150.7 304 Goldg. und 26 hornische Gulden verthan, um diePrivilegien des Weinzapfens zu erhalten. Sonst noch seiin elf verschiedenen Malen über 5700 Goldg. nebst 1072 G.zu 6 Mark und 7 V2 Albus verthan worden. Das Protokollder kaiserlichen Commission geht bis zum 10. Dezember.Die Sache wurde aber weiter verhandelt am 8. April 1514zu Linz, .am 15. August 1514 zu Gemünd. Peter von In-den, dessen Verwandte und die übrigen vom alten Rathsollten mit ihren Frauen und Kindern wieder in die Stadtaufgenommen und in ihre Güter eingesetzt werden. (Vor-stehendes nach Meyer, der aus den im Stadtarchiv aufPergament geschriebenen Akten oder dem Commissionspro-tokolle schöpfte.)
Das Stadtarchiv besitzt eine Urkunde aus Linz vom8. April 1514, welche das Urtheil enthält, das Kaiser Maxi-milian I. in dieser Angelegenheit erlässt. In dem Streitedes Peter von Endten (Inden) und einiger andern vom alten