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Verständigung.
durch Begünstigung der Stadt über die Gemeinde vomRosthore bis zum Klosterplatz leiten, (sie sollen die Lei-tung so unterbalten, dass der Stadt und der Bürgerschaftdadurch weder Schaden noch Verdruss entstelle. Beideshaben die Bewohner der Scherp- oder Annastrasse durchdiese Leitung bis zum Jahre 1865 in reichem Masse ge-habt), über die Verpflichtung des Kapitels, bei dem ausder l J au in den Stadtgraben vor S. Jakobsthor und bei demin der Bendelstrasse niedergehenden Wasser das Gefälle,die Weite der Löcher und die Grösse der Zapfen unver-ändert zu lassen. Bei Zweiungen wählt das Kapitel unddie Stadt je drei gute Männer, um die Sache freundlichabzumachen. Sind diese sechs nicht einig, so wählen sieeinen siebenten guten Mann, der den Ausschlag gibt.
Im Jahre 1425 am Donnerstage nach S. Antonius be-kundet von Köln aus ') Herzog Adolf von Jülich und Berg,Graf von Bavensberg, dass Kapitel und Rath für ewigeZeiten darin übereingekommen, dass das Kapitel in einemkupfernen Kasten die Heiligthümer wohl aufbewahrensoll, der alle sieben Jalire oder auch zu anderen Zeiten, woes sich gebühre, zur vierzehntägigen üblichen Zeigung imBeisein des Kapitels und des Rathes durch einen in Acheuansässigen Schmied geöffnet und geschlossen wird. VonZerbrechen des Schlüssels und von der Aufbewahrungder Theile desselben durch Kapitel und Magistrat, wieheute geschieht, ist noch keine Rede.
Bernhard Windeck, der Geschichtschreiber Sigmunds,berührt den Zwist und bringt ihn in Zusammenhang mitden Zeitereignissen. Er sagt: „Im Jahre 1425 kam Bot-schaft, wie die Stadt Achen und die Pfaffheit daselbst un-eins geworden, weil die Stadt die Stifts- und Chorherrnbeschuldigte, das würdige Heiligthum aus der Stadt Achenführen zu wollen, und meinte, dass Gott und Maria dieJungfrau Gottesmutter nicht wollten, dass es verschwiegenbleibe. Also sandten die Kurfürsten ihre Botschaft dar unddass es doch verriebt ohne Schaden, denn zu der Zeit standes übel zwischen den Weltlichen und Geistlichen, die zu-mal übel regierten, und die Weltlichen also übel, dass lei-') Quix, Münsterk. 151, Urk. 15.