Streit zwischen Stift und Magistrat wegen der Heiligthümer. 20
Gedenken, habe päpstliche Briete und verhindere, dass dieBewohner Achens unter grossen Mühen und Kosten sichan andere geistliche Gerichte zu wenden genöthigt würden.(Lat. Urk. im Stadtarch.)
Neben der schon erwähnten politischen Gährung lindenwir in diesem Jahre auch das Kapitel und den Rath inHader wegen der Aufbewahrung der Heiligthümer. Es lagin der Natur der Sache, dass dem Stifte die Sorge um dieangemessene Hut, der Stadt die Beschützung anheimfiel.Neben der in den Kaiserurkunden ausgesprochenen Ver-pflichtung, die Krönungsstätte oder die 'Liebfrauenkirchesicher zu stellen, hatte die Stadt auch noch wegen derHeiligthumsfahrten und der durch diese entstehenden rei-chen Einnahmequellen für die Bürgerschaft ein besonderesInteresse, über die sichere Aufbewahrung zu wachen. Wirwerden später bei Windeck sehen, dass die Stadt die Ent-fernung der Heiligthümer besorgte. Am 2. Januar 1424 kamüber diese und andere Differenzpunkte zwischen dem Ka-pitel und dem Magistrat der Stadt durch Vermittelung fol-gender Jiiliclier Räthe, Johann van nuwensteyn (Neustein),Heinrich von Erpel, Meister eiweyn vander varten und Go-dart vanden Bongart, Ritter, eine Vereinbarung zu Stande ').Man verständigte sich über die Art des Verschliessens derHeiligthümer, über die Höhe der Bogen am Parvisch, damitNiemand verhindert würde, über dieselben weg die Heiligthü-mer zu sehen, über den Verkauf unter denselben, über die Erb-gräber auf dem Räume zwischen denselben und der Kirchebis zum Wolf und in den Kapellen zwischen dem Parvischund der Kirche, Uber den Verkaut des Brodes in der Bru-dermühle und in den Bäckereien des Kapitels, Uber dasGadern mit dem Vorhause und dem Vorfenster, das auf dieGemeinde ausgeht, an dem Eckhause zur Kirche, Uber dieBefugniss des Dechanten und des Kapitels, bei ihremGute Pafenbroich, über dessen Gründe die Landwehre undder Graben gehen, eine Brücke zu legen, Uber welche dieStadt einen Grindel macht, dessen Schlüssel in ihren Be-sitz sein soll, Uber das Pauwasser, das die Brudermühletreibt, über das Pauwasser, das Dechant und Kapitel
*) Quix Gesch. der Münsterkirche S. 147, Urk. 14.