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wie Jan van Aich oberdeutsche (speciell Strassburger) Volksbücheraus-gaben nachdruckt (Eulenspiegel 1539, Octavianus ca. 1540) und dabeidem guten Hochdeutsch der Vorlagen nur wenige Eigenheiten kölnischerSetzer vereinzelt eingesprengt sind, so haben diese Presserzeugnisse fürdas Spracbleben Kölns gewiss weit geringere Bedeutung. Ein Buchhändlerwie dieser ist in erster Linie Geschäftsmann, und wenn er auch vielleichtdie meisten Exemplare seiner Nachdrucke in der Heimat abgesetzt habenmag, so war ihm das ,güte Teutsch' dieser Bücher doch in ersterLinie eine Empfehlung für weitere Kreise und speciell für die Frank-furter Messe.
Ehe wir jedoch daran gehen, die Entwicklung der Literatursprachein Köln vorzuführen, liegt uns ob, die Sprache der erzbischöfiichen undRatskanzlei zu betrachten, um ein deutliches Bild davon zu gewinnen,welches die Bedingungen waren, unter denen sich nun auch die Literatur-sprache neuen Formen zuwandte.
§ 3. Die Kanzleien.Die erzbischöfliche Kauzlei.
Dass die Kanzlei allgemein ein gewichtiger Faktor bei der Ent-wicklung der Schriftsprache gewesen ist, ist oben vorangestellt worden.Auch in Köln hat sie seit der Einführung des Deutschen als Geschäfts-sprache 1 ) für alle, die eine über dem Stadtdialekt stehende Schriftsprache-anstrebten, die Sprachnorm abgegeben.
Hier befanden sich die Kanzleien des Erzbischofs und der Stadtneben einander; doch sind sie von einander auch sprachlich zu scheiden.Zu einer Zeit nämlich, als die Kanzlei des Erzbischofs durch die An-nahme der neuen Diphthonge einen grossen Schritt auf dem "Wege zumNeuhochdeutschen vorwärts gethan hatte, verharrte die des Rates teil-weise noch bei dem alten Lautstand, um sich jedoch dann desto schnellerzu entwickeln, so dass sie beide ungefähr zu gleicher Zeit zur An-wendung eines gemeinen Deutsch gelangen.
') In den Kölner Schreinsbüchern erscheint das Deutsche erst mit dem.Jahre 1395 (vgl. die Schreinsbücher von 1395 im Kölner Stadt-Archiv; dazuKeussen, der Verfasser des Verbundbriefes.. bei Höhlbaum, Mitteilungen aus demKölnischen Stadt-Archiv XV [1888] S. 46); in Verträgen, Quittungen, Urkundenund Briefen bedient man sich schon seit 1375 fast ausschliesslich des Deutschen(Keussen S. 47, Anm. 1). Den Beginn des Gebrauches der deutschen Sprachebei den Schreinen erwähnt auch schon H. von Weinsberg in seinen KölnischenDenkwürdigkeiten, dem sog. Buch Weinsberg Bl. 314 a (Birlinger Germania XIX.[1874] S.74ff.). Vgl. im allg. Bresslau, Handbuch der Urkundenlehre 605—607..
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