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haben; der Buchdruck löst die Kanzlei nicht ab, sondern verbindet sichmit ihr, läuft neben ihr her.
Die Sache liegt aber in Köln, dem die folgende Untersuchunggewidmet sein soll, noch insofern eigenartig, als hier die städtischeKanzlei gegen die erzbischöfliche anfangs zurücktritt. Hier fällt•die Bildung der Schriftsprache in die Zeit reformatorischen, theologischenStreites, der für die sprachliche Entwicklung Kölns von der höchstenBedeutung gewesen ist. Trotzdem hat aber auch die Ratskanzlei einengewissen vorbildlichen Einfluss gehabt. Schrieb doch z. B. noch imJahre 1561 Hermann von Weinsberg, ein Mann, der dem gebildetenBürgerstande angehörte x ), seine Denkwürdigkeiten weder im Stadtdialektnoch in gemeindeutscher Sprache, sondern in jenem wunderlichen Gemisch,dessen sich die Ratskanzlei in jener Zeit und zwar speziell die Rats-protokolle 2 ) bedienten, die, wie in § 5 ausgeführt ist, von kölnischenBürgern geführt wurden.
§ 1. Allgemeines.
Dreierlei wirkt bei der Entwicklung der neuhochdeutschenSchriftsprache in Köln zusammen: die Sprache der erzbischöfiichenKanzlei, der Stadtkanzlei und der Druckwerke. Begünstigt wurde siedurch mannigfache Umstände. Zwar stand Köln nicht mehr auf jenemGipfel seines Ruhmes, der ihm im Mittelalter den Namen ,Felix Colonia'eingetragen hatte 3 ), die eigentliche Blütezeit des 12.—14. Jahrhundertswar vorüber 4 ), von der nicht nur deutsche, sondern auch fremde Schrift-steller preisend berichtet hatten; doch blühte gerade beim Beginne des16. Jahrhunderts Handel und Wandel von Neuem auf: die Tage jenesversunkenen Glanzes schienen wiederkehren zu wollen. Und in der
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*) Vgl. die Vorrede Höhlbaums zu seiner Ausgabe des ,Buches Weins-"berg 1 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde III,Leipzig 1886-7) Bd. I S. IX—X.
2 ) Siehe § 5; vgl. ,Buch Weinsberg' I 198: Von minem eirsten raitzgank.Auch Hermann von Weinsberg war also Ratsherr.
3 ) So lautet auch die Unterschrift des gleich zu erwähnenden Panoramasvon Anton Woensam.
4 ) Vgl. Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte VI, 245; Ennen, Ge-schichte der Stadt Köln I, 482; III, 1044; Th. Toeche, Heinrich VI. S. 66;Varrentrapp, Hermann von Wied (1878) S. 4—5; Lamprecht, Skizzen zurRheinischen Geschichte (Leipzig 1887) S. 151 ff.; sonstige Litteratur ver-zeichnet L. Korth, Köln im Mittelalter, in den Annalen des historischenVereins f. d. Niederrhein Heft 50 (1890) S. 78 Anm. 158—159.
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