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2 (1893) Die Erzdiöcese Köln nach der Kirchentrennung
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Der politische und kirchliche Zusammenbruch.

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1. April 1794 in Paris ein Ende machte, dort wo auchdes Kurfürsten eigene Schwester, die unglückliche MarieAntoinette, die Tochter des Cäsaren, ihr Haupt auf denBlock gelegt hatte. Ein halbes Jahr später musste der Kur-fürst vor dem Andrang der Franzosen sein Land verlassen,um es nicht wieder zu sehen. Am 6. October hatten diefranzösischen Truppen bereits Köln besetzt und zwei Tagespäter wiederhallten die Gemächer des Erzbischofs imBonner Schloss von dem Siegesjubel der Officiere derRevolutionsarmee. Die neuen Machthaber gefielen sich inder Veröffentlichung volltönender Proclamationen, in denennur von dem Anbruch eines endlosen Völkerglückes unterder Herrschaft der neuen Ideen die Rede war. Die Ver-richtung und der Besuch des Gottesdienstes wurden aller-dings nicht mehr verboten, denn der erste wüste Taumelder Revolution mit seinem Cultus der Vernunftgöttin warverraucht, allein bereits 1796 wurde alles Kirchengut unterSequester gelegt und den Pfarrern mit ihren Vicaren, denOrdensleuten beiderlei Geschlechts und den Schullehrerneine kleine kaum zum Leben ausreichende Pension zu-erkannt. Dann erfolgte das Verbot fernerhin Novizen indie Ordenshäuser aufzunehmen und schliesslich 1802 dievöllige Aufhebung aller geistlichen Genossenschaften unddie Einziehung ihres gesammten Vermögens.

Das Domcapitel versuchte von Arnsberg aus, wohines sich bei der Ankunft der Franzosen geflüchtet hatte,unter den denkbar grössten Schwierigkeiten die kirch-liche Verwaltung auf dem linken Rheinufer fortzuführen.Diesem Zustand der Dinge wurde durch das Concordatvom 15. Juli 1801 (26. Messidor IX) und dann durch dieBulle vom 29. November desselben Jahres insofern einEnde gemacht, als der linksrheinische Theil der Erzdiöceseaufgehoben und dafür das Bisthum Aachen errichtet wurde.Dagegen blieb die kirchliche Organisation der Erzdiöcesefür das rechte Rheinufer in Kraft. Es wurde sogar fürden am 27. Juli 1801 in Hitzendorf bei Wien verstorbenenErzbischof Max Franz von dem in Arnsberg weilendenDomcapitel ein Capitelsvicar zur Weiterführung der kirch-lichen Verwaltung in der Person des Herrn v. Caspers incorrecter Beobachtung der canonischen Vorschrift gewählt.Der neugewählte Erzbischof, Erzherzog Anton, kam garnicht zur Regierung, denn bald erfolgte ein neuer Schlag,indem der Reichsdeputations-Hauptschluss am 25. Juli 1803

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