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2 (1893) Die Erzdiöcese Köln nach der Kirchentrennung
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Die Erzdiöcese Köln nach der Kirchentrennung.

II. Zur wirthschaftlichen Lage derGeistlichkeit im 16. und 17. Jahrhundert.

Die Höhe der Bezüge, welche die verschiedenen Pfrün-deninhaber während des Mittelalters nach ihren verschie-denen Stellen genossen, sind bereits in dem Liber valorisdes ersten Bandes verzeichnet. Die Angaben jenes Docu-ments fanden eine theilweise Ergänzung in dem Liberprocurationum et petitionum Archidiaconi Xantensis. InVervollständigung der Designatio Pastoratuum, CollatorumVicariarum, Capellarum, Redituum et caeterorum bene-ficiorum ecclesiasticorum in ducatu Juliae et Montium,welche bereits im 2. Bande der ersten Ausgabe diesesWerkes enthalten war, können wir aus den Manuscriptendes Düsseldorfer Staats-Archivs zwei bisher nicht ver-öffentlichte Schriftstücke mittheilen, die auch vom volks-wirthschaftlichen Standpunkt aus ein allgemeines Interessebeanspruchen dürften. Das Original des ersten Documents:Descriptionsbuch des Ertzstifts Collen de A°. 1599",dessen Verfasser nicht zu ermitteln war, ist aller Wahr-scheinlichkeit nach von einem Beamten der kurkölnischenErzdiöcese verfasst. Neben der Originalhandschrift befindetsich im Staats-Archiv eine in der ersten Hälfte des 18.Jahrhunderts angefertigte Abschrift. Sie musste zuweilenzum Vergleich herangezogen werden, darf aber nicht alsvollkommen zuverlässig gelten, da in ihr stellenweise Ad-ditionsfehler vorkommen.

Die Originalhandschrift ist ein brauner Lederband ingross Octav, der auf dem äussern Deckel die Bezeichnung25 b trägt. Dagegen bildet die Abschrift einen weissenSchweinslederband in Folio. Auf der ersten Blattseite be-findet sich von der Hand des ursprünglichen BesitzersL.v. Feldt die Bemerkung: Dieses Protocollum descriptioniscleri hab in auetione librorum gekauft und für mich ein-binden lassen. Der Einband trägt die Aufschrift: Geist-liche Sachen No. 3.

Der chronologischen Ordnung nach folgt die bereitsfrüher erwähnte Designation für die Herzogthümer Jülichund Berg vom Jahre 1676.

Die Handschrift des hiesigen Staats-Archivs ist einstarker Lederband in Folio (A. 257) mit der Aufschrift: