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das die kulturelle Tradition hinfort haben soll. Aus dieser Projektionergeben sich Breite und Intensität der Ergänzungsbemühungen.
Die DDR hat den für sie gültigen Begriff der Nationalliteraturfixiert und auch die Umrisse für ihr künftiges Nationalarchivgedruckter Texte festgelegt. Der Beirat für Bibliothekswesen beimMinister für Kultur der DDR bestimmte 1976 die „Aufgaben derBibliotheken bei der Bewahrung, Pflege, Erschließung und Ver-breitung des Kulturellen Erbes". 20 Dabei werden aus dem Grund-satz der „sorgsamen Pflege und Aneignung aller humanistischenund progressiven Kulturleistungen" nicht nur die „Kategorien derliterarischen Dokumente des Kulturellen Erbes" abgeleitet, sondernauch einzelnen Bibliotheken spezifische Verpflichtungen auferlegt,„ihre entsprechenden Sammlungen systematisch zu ergänzen". Alseiner der „leitenden Gesichtspunkte" gilt, daß „bei der Ausein-andersetzung des Sozialismus mit dem Imperialismus das Ver-hältnis zum Kulturellen Erbe ein immer größeres Gewicht erhält.Der Sozialismus überläßt nichts aus dem Erbe der humanistischenund revolutionären Tradition dem Klassengegner".
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Angesichts eines solchen Alleinanspruchs auf die kulturelle Tra-dition stellt sich die Frage, ob man sich in der Bundesrepublik miteiner historischen Sammeltätigkeit begnügen darf, deren dominanteImpulse regionalantiquarischer Natur sind. Mit der Beschränkungdes Sammelprinzips auf das Gebiet der Bundesrepublik entziehtman sich der Verantwortung für jenen beträchtlichen Teil deshistorischen deutschen Schrifttums, der jenseits der Elbe vor allemin Leipzig publiziert wurde und der für die Bundesrepublik nichtweniger als für die DDR einen Teil des „Kulturellen Erbes" bildet.
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Staatlicherseits ist in der Bundesrepublik nie auf eine über dieSammlung von Neuerscheinungen hinausgehende Archivierung derNationalliteratur hingewirkt worden. Verständlicherweise, denn seitBestehen der Bundesrepublik ist die Kultur in einem solchen MaßeSache der Länder, daß nationale Belange fast immer zu kurzkommen. Auch von den Bibliotheken wurde eine Sammlung desnationalen Schrifttums nicht als unerläßlich herausgestellt. Es gibt,wenn ich recht sehe, in der bibliothekarischen Fachliteratur nach1945 keine Diskussion dieses Problems. Selbst der perfektioni-
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