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Zensur verbunden, wurden in Frankreich gemacht, wo die Verlegerschon 1536 ein Exemplar von jedem Druckwerk abliefern mußten(depöt legal). Auf deutschem Boden trat erstmals mit der baye-rischen Verfügung von 1663 eine Regelung in Kraft, die dieunentgeltliche Überlassung von Druckwerken an die Hofbibliothekin München vorschrieb. 5 In Brandenburg begann die Pflichtab-lieferung 1668, und 1789 hieß es - nach französischem Vorbild - ineinem Erlaß, daß die Überlassung von Büchern an die KöniglicheBibliothek in Berlin „zum Besten Besagter Unserer Bibliothek undder Wissenschaft überhaupt" erfolgen solle, „deren Kultur durcheine vollständige, wohl geordnete und in der Hauptstadt zuJedermanns Gebrauch offenstehende Büchersammlung bekannter-maßen nicht wenig befördert wird".
Durch den rapiden Anstieg der Buchproduktion im neunzehntenJahrhundert kam es fast überall in Europa zur Einführung vonPflichtexemplarregelungen, die die Ablieferung von Büchern anStaats- oder Landesbibliotheken vorsahen, oder zur Durchsetzungbereits früher eingeführter, aber häufig lasch gehandhabter Gesetze.Dies ist besonders in England zu beobachten, wo im Zuge desAufbaus der Bibliothek des Britischen Museums Antonio Panizziauf der strikten Einhaltung des Pflichtexemplarrechts bestand.
Um die Mitte des neunzehnten Jahrhunderts verfügten fast alledeutschen Staaten über entsprechende Abgabebestimmungen, abereine einheitliche Regelung gab es nicht. Sie kam auch durch dasReichspressegesetz von 1874 nicht zustande. Regional wurde dieAblieferungspflicht weiterhin unterschiedlich gehandhabt. Die Zen-tralbibliothek, die sich das neugegründete Reich in der KöniglichenBibliothek zu schaffen bemühte, hatte keinen generellen Anspruchauf Pflichtexemplare. Damit konnte sie ihren Auftrag, das deutscheSchrifttum vollständig zu sammeln, nur unzureichend erfüllen.Nach einer Feststellung von 1912 fehlte ihr nicht nur die Hälfte desälteren Schrifttums, sondern auch das letzte Drittel des neuesten. 6Da das nationalbibliographische Zentrum in Gestalt der DeutschenBücherei 1913 in Leipzig entstand, war die Chance für den Aufbaueines vom Beginn des Buchdrucks bis in die Gegenwart reichendenNationalarchivs gedruckter Texte vertan.
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