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Zu Zeiten der Weimarer Republik, so eine bibliothekarische Stimmeaus München 1925, stand „der Gedanke der Reichspflichtexemplare ,der hin und wieder - nicht nur in bibliothekarischen Kreisen -erörtert wurde... seiner Verwirklichung ferner denn je: Er setzt ja dieErrichtung einer Reichszentralbibliothek voraus, die schon mangelsgenügender Vorarbeiten und aus finanziellen Gründen in abseh-barer Zeit nicht zustande kommen wird, ganz abgesehen von dem inAnbetracht der kulturellen Eigenart ihrer Landesbibliotheken beiden meisten Einzelstaaten einsetzenden Widerstand." 7 Es blieb beider regionalen Sammeltätigkeit. Bis 1945 konnte man der Meinungsein, daß mit dem retrospektiven Bestandsaufbau in der Berlinerund auch in der Münchener Bibliothek, der Sammlung der lau-fenden Neuerscheinungen in Leipzig und der zusätzlichen Er-fassung des in ihren Bereichen liegenden Schrifttums durch dieLandesbibliotheken ein zwar nicht geschlossenes, aber doch in sichgerundetes Ganzes entstehe.
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Die Nachkriegssituation in der Bundesrepublik ist durch Rege-lungen gekennzeichnet, die eine dichte Archivierung von Neu-erscheinungen garantieren. Die Deutsche Bibliothek in Frankfurt,die mit gesetzlichem Auftrag als nationalbibliographisches Zentrumfungiert, sammelt von Mai 1945 an die in Deutschland verlegteLiteratur sowie die „im Ausland verlegten oder hergestelltendeutschsprachigen Druckwerke, die Übersetzungen deutscherDruckwerke in andere Sprachen und die fremdsprachigen Druck-werke über Deutschland". 8 Ein zusätzlicher Sammelauftrag erstrecktsich auf „die zwischen 1933 und 1945 von deutschsprachigenEmigranten verfaßten oder veröffentlichten Druckwerke". DieseBestände, die die Grundlage für die Nationalbibliographie derBundesrepublik darstellen, sind Präsenzbestände und dürfen wegenihres Archivcharakters nur in Ausnahmefällen verliehen werden.
Die für die einzelnen Bundesländer bestehenden Pflichtexemplar-regelungen stellen sicher, daß noch einmal eine regionalisierteSammlung erfolgt, zum Teil unter Einschluß von Materialien, dieauf nationaler Ebene nicht erfaßt werden oder nicht erfaßt werdenkönnen. 9 Diese zweite Ebene ist jedoch vielfach gegliedert. Zwargibt es klare Kompetenzzuweisungen, aber die Aufteilung derVerantwortlichkeiten hat dazu geführt, daß zumindest in einigen
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