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160 Jahre Pflichtexemplare für Bonn und Münster : Geschichte der Ablieferungspflicht von Druckwerken an Bibliotheken mit Vorschlägen für eine Neuregelung
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hundert sprunghaft ansteigende Fernleihver-kehr war nur zu bewältigen, wenn speziellereBestellungen direkt an die für den Erschei-nungsort zuständige Pflichtbibliothek gesandtwerden konnten.

Wir sahen schon bei Schaarschmidt, vor welcheProbleme die Flut der Pflichtzeitungen dieschlecht ausgestatteten und dotierten Bibliothe-ken stellte. So lag es nur nahe, daß sich auch Er-man, sobald er die Bonner Verhältnisse sah,diesem Thema zuwandte. Bereits 1908 forderteer: »Die Staatsbibliotheken sammeln und be-wahren von Zeitungen nur die größeren vonpolitischer Bedeutung. Von den lokalen Zeitun-gen wird fortan nur noch ein Pflichtexemplareingefordert und einer neu zu begründendenZeitungssammlung überwiesen.. .« 27) Das Echoauf diesen Vorschlag war besonders lebhaft. Er-man resümierte 1909: »Das Bedürfnis einerAenderung des heutigen sehr unbefriedigendenZustandes wird offenbar überall empfunden;die Ansichten über den einzuschlagenden Weggehen aber noch sehr weit auseinander. FürAufbewahrung nur eines Exemplars der Lokal-blätter erklärt sich Milkau und im wesentlichenauch Gerhard. Für das vollständige Verbleibenaller Pflichtexemplare in der Universitätsbiblio-thek sind Milkau und Roediger, während Kuh-nert an besondere provinzielle Zeitungsbiblio-theken denkt und Molitor die Aufbewahrungauf etwa drei Universitätsbibliotheken verteilenwill. Frantz möchte die Aufbewahrung einesExemplars den Kreisen, Bürgermeistereien usw.überlassen. Die Frage ist offenbar noch sehrder Klärung bedürftig ... Schon die Anforde-rungen, die an den Magazinraum gestellt wer-

den, sind so gewaltige, daß bis. vor kurzem vonden mir näher bekannten preußischen Biblio-theken keine einzige gewagt hatte, die Einfor-derung der ihr zustehenden Pflichtexemplareder Zeitungen ernstlich durchzuführen... InBreslau und Bonn ist... nur ein Teil regelmäßigeingefordert worden... Trotz dieser Schwierig-keiten darf aber die Konservierung wenigstenseines Exemplars nicht unterbleiben; denn eingewisses Bedürfnis Hegt für die Aufbewahrungauch der kleinsten Lokalblätter allerdings vor... Ich glaube daher, daß es unbedenklich wäre,die kleinen Lokalblätter in einem Zentralinstitutzu vereinigen und zwar im Interesse sparsamerVerwaltung an einem Ort, wo Grund und Bo-den für das erforderliche große Magazin billigzu haben ist... Wer freilich eine wissenschaftli-che Arbeit unternehmen wollte, bei der er gan-ze Serien solcher Zeitungen durchzuarbeitenhat, der würde sich an Ort und Stelle begebenmüssen ... Wird die Zeitungssammlung mit ei-ner Handbibliothek für neuere Geschichte ver-sehen und wird sie in einer durch Naturschön-heit ausgezeichneten Gegend begründet, sowird das Arbeiten in ihr für Leute von Ge-schmack vielfach angenehmer sein als das in denBibliotheken der Großstädte.« Leider harrt die-ser Gedanke, das Arbeiten in einer entlegenenSpeicherbibliothek dem Forscher wie den dorttätigen Bibliothekaren durch Ruhe und Natur-genuß zu versüßen, bis heute der Ausführung. »Schwere Bedenken« erhob Erman jedoch»gegen die von Frantz und ähnlich auch vondem Verband Rheinischer Bibliothekare emp-

27) Erman 1908, S. 433

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