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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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9. Neichsamt für Verwaltung der Neichseisenbahnen 1878. (Elsaß-Lothringen und Luxemburg.) — Die übrigen dem Reichskanzlerunmittelbar unterstehenden Reichsbehörden: 10. Rechnungshof desTeutschen Reiches 1868,1875 mit der preußischen Behörde verbun-den. — II. Neichsmilitärgericht. — 12. Neichsbank 1875. —13. Neichsversicherungsanstalt für Angestellte. —14. Neichsschulden-kommission 1868 (mit der preußischen Behörde verbunden). —15. Neichsrayonkonnnission 1871. —

Wollte ein Staatssekretär, der doch als Beamter anzusehen ist,eine wesentliche Sache nicht billigen, so konnte er von seinem Amtezurücktreten. Ger Reichskanzler konnte in alle Sachen eingreifen,überall entscheiden. Die Arbeitslast, die er zu tragen hatte, war alsoenorm, größer als in Preußen, und doch bot ihm gerade diese Stellungden moralischen Rückhalt gegenüber den Vundesfürsten und derenNegierungen. Obwohl der Kaiser nicht Monarch des Reiches war,war seine Neichsverwaltung monarchisch und in der Person desReichskanzlers zentralistisch vereinigt. Weil sie aber an Bundesratund Reichstag geknüpft war, war sie auch konstitutionell. Zu Kon-ferenzen wurden die Staatssekretäre sehr selten zusammenberufen.Den Verkehr zwischen den einzelnen Behörden vermittelte seit 1879das Reichskanzleramt, das unter schwachen Reichskanzlern mitunterauch politische Bedeutung gewann.

In der Meinung der Öffentlichkeit galt der Kaiser mehr, als seinerRechtsstellung entsprach. Die geschichtliche, romantisch gefärbte Er-innerung der mittelalterlichen Kaiserherrlichkeit kam damit zur Gel-tung. Dem gewaltigen Reichskanzler folgte Bewunderung, aber auchHaß. Kaiser Wilhelm I. und Vismarck waren zwei säkulare Männer,die sich ergänzten. Die Neichstagsverhandlungen hielten die Öffent-lichkeit in Atem. Die geheimen Veratungen des Bundesrates, deswahren Souveräns des Reiches, traten wenig hervor. In der Tatwar für ihre Ergebnisse Vismarck ausschlaggebend. Es kam jaauch nie zu ernsten Konflikten zwischen dem Kaiser und den Vun-desfiirsten und zwischen dem Reiche und den Vundesstaaten. Eswar nicht Vismarcks Absicht, die beiden Instrumente der Reichs-verwaltung und der preußischen auf einen gleichen Ton abzustimmen.Im Gegenteil, er hielt an den Grundlinien fest, die gegeben waren.